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Telekom: Bundestagspetition gegen Drosselung erreicht 50.000

New postby Thomas » Sat 25. May 2013, 01:01

In nur vier Tagen hat eine Petition für Netzneutralität und gegen DSL-Drosselung die nötige Zahl der Mitzeichner gefunden. Jetzt will der Petent 100.000 erreichen.

Die Petition des Studenten Johannes Scheller gegen die Drosselungspläne der Telekom hat die erforderliche Zahl der Mitzeichner gefunden. Das seit dem 21. Mai 2013 veröffentlichte Ersuchen hat gegenwärtig 50.500 Unterstützer für das Ziel, Netzneutralität gesetzlich festzulegen.

Scheller erklärte bei Twitter, dass das neue Ziel sei, 100.000 Unterstützer zu finden.

Der Text lautet: "Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Internetanbieter ('Provider') verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft gleich zu behandeln. Insbesondere sollen keine Inhalte, Dienste oder Dienstanbieter durch diese Provider benachteiligt, künstlich verlangsamt oder gar blockiert werden dürfen."

"Es gilt, kommunikative Chancengleichheit im Internet sicherzustellen", fordern auch ARD und ZDF in einem Positionspapier (PDF) zum Thema Netzneutralität und Drosselung. Das Internet sei von immer größerer Bedeutung für die Verbreitung von Rundfunk und audiovisuellen Inhalten. Die Netzneutralität sei auch ein wichtiges Element der auch verfassungsrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheit über das Internet.

"Traffic-Management-Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Internets zum Wohle aller sind grundsätzlich zulässig. Allerdings stellt das nachrangige Befördern von Inhalten und Diensten eine Gefahr für Meinungsvielfalt und Pluralismus dar. Beim Einsatz von Traffic-Management-Maßnahmen müssen deshalb Regeln angewandt werden, die für Endnutzer und Inhalteanbieter gleichermaßen transparent und nachvollziehbar sind."

Das Blockieren von Inhalten und Diensten stellte eine erhebliche Gefahr für die Meinungsvielfalt und den Pluralismus im Netz dar und sei nach Auffassung von ARD und ZDF nur dann hinnehmbar, wenn es gesetzlich ausdrücklich zugelassen werde.
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