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Apple unterliegt Motorola und Samsung in Mannheim

New postby Thomas » Wed 26. Sep 2012, 00:23

Motorola und Samsung dürfen weiterhin Multitoucheingaben mit einem oder mehreren Fingern auf ihren Smartphones einsetzen. Apple hatte vor dem Landgericht in Mannheim ein entsprechendes Patent geltend machen wollen.

Das Landgericht in Mannheim hat in einer Patentklage Apples gegen Motorola und Samsung für die beiden Angeklagten entschieden. Apple hatte versucht, ein Patent zur Umsetzung von Eingaben auf Touchscreens mit einem oder mehreren Fingern geltend zu machen. Apple kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Richter Andreas Voß folgte damit dem Argument der beiden angeklagten Parteien, dass Android keinen Statusindikator zu Multitouch-Eingaben für jede Komponente der Benutzerschnittstelle speichert. Mit dem gleichen Argument hatte bereits das oberste Zivilgericht in London in einem Patentstreit zwischen Apple und HTC geurteilt. Das britische Gericht hatte gleichzeitig das Patent für ungültig erklärt, da es ein Computerprogramm "als solches" beschreibt und damit gegen Artikel 52 des europäischen Patentübereinkommens verstößt.

Das Patent wird in Europa unter der EP2098948 von Apple gehalten. Es bezieht sich laut Eigenbeschreibung auf Geräte, die die einfache oder mehrfache Eingabe erlauben, etwa mit dem Finger oder mit Stiften, und darauf, wie dessen Benutzerschnittstelle dafür umgesetzt wurde. Das Patent umfasst Methoden, Software, Geräte und APIs. Dabei sollen einzelne Komponenten des UI so konfiguriert werden können, dass sie entweder einfache oder mehrfache Eingaben erlauben können. Genau diese Funktion soll es bei Android nicht geben.

Voß hatte die zunächst unabhängig voneinander geführten Klagen zusammengelegt, wie der Blogger Florian Müller berichtet, der Patenstreitigkeiten verfolgt. Apple hatte das gleiche Patent gegen Samsung und Motorola vorgebracht.
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