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Kartellamt will PIN- und TAN-Eingabe im Web freigeben


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Kartellamt will PIN- und TAN-Eingabe im Web freigeben

Ungelesener Beitragvon Thomas » Di 2. Apr 2013, 19:47

Das Bundeskartellamt will es Unternehmen wie Sofortüberweisung.de ermöglichen, PIN- und TAN-Eingabe beim Bezahlen zu nutzen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Bisher verbieten das die Kreditinstitute.

Der Chef des Bundeskartellamts hat sich dafür eingesetzt, dass das Bezahlen im Internet mit Diensten wie Sofortüberweisung.de von den Banken nicht länger blockiert wird. "Die Banken versuchen, Überweisungen im Internet komplett auf ihre Banksysteme zu ziehen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dem Tagesspiegel. "Warum soll ein Unternehmen, wenn es die Sicherheit gewährleisten kann, nicht von der PIN Gebrauch machen dürfen?", erklärte Mundt. "Es besteht die Gefahr, dass die PIN nicht zur Sicherheit genutzt wird, sondern um Wettbewerb auszuschalten.". "Dieser Fall hat für uns derzeit höchste Priorität", betont Mundt. Auch die EU-Kommission habe ein großes Interesse an diesem Thema.

Beim Bezahlen mit Verfahren wie Online-Zahlungssystemen wie Sofortüberweisung muss wie beim Onlinebanking PIN und TAN eingegeben werden. Das dürfen Kunden aber nur auf den Webseiten der Banken, sonst verstoßen sie gegen die Sorgfaltspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute.

Die Sofort AG verweist darauf, dass PIN und TAN doppelt verschlüsselt würden. "Seit der Einführung von Sofortüberweisung im Jahr 2005 ist es bei mehr als 50 Millionen Transaktionen bislang zu keinem einzigen PIN-/TAN-Betrugsfall gegenüber Endverbrauchern, die ihre Online-Banking-Zugangsdaten in die Systeme der Sofort AG eingegeben haben, gekommen", sagte Sofort-Chef Gerrit Seidel dem Tagesspiegel.

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), eine Einrichtung der deutschen Kreditinstitute, warnt ausdrücklich vor Sofortüberweisung.de. Im Falle eines Missbrauchs werde keine Haftung übernommen. Außerdem können die Kontoführungsdaten von dem Betreiber eingesehen werden.

Der Betreiber von Sofortüberweisung.de räumte im Mai 2011 ein, dass der Verfügungsrahmen der Nutzer und die Überweisungen der letzten 30 Tage geprüft würden. "Allerdings nur bei circa 30 Prozent aller Transaktionen." Geprüft werde, ob vorausgegangene Sofortüberweisungen zwischen Kunden und Händlern aus den vergangenen 30 Tagen im Konto verbucht wurden oder nicht. Dies geschehe, um systematischen Betrug auszuschließen.
Mfg Thomas
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