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Kabel Deutschland streicht Angebot von ARD und ZDF zusammen
Als Konsequenz aus dem Streit um die Zahlung von Einspeisungsentgelten mit ARD und ZDF schränkt Kabel Deutschland ab Dienstag das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen Sender leicht ein.
Da ARD und ZDF keine Gebühren an Kabel Deutschland für die Verbreitung ihrer digitalen Programme zahlen wollen, streicht Kabel Deutschland ab dem 8. Januar 2013 einige wenige Sender der beiden Anstalten aus seinem Kabelnetz. Zudem wird die Bandbreite, die für die Sender zur Verfügung steht, reduziert. Kabel Deutschland nennt dies eine "Angleichung an den Plattformstandard", mit dem auch alle anderen Sender im Kabelnetz übertragen werden.
Zudem will Kabel Deutschland jedes digitale Dritte Programm nur in einer regionalen Variante pro Kabelnetz einspeisen. Entsprechend wird beispielsweise in Sachsen ausschließlich MDR Sachsen verbreitet und nicht mehr zusätzlich MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen. Die regionalen Varianten der einzelnen Dritten Programme zeigen mit Ausnahme eines halbstündigen Regionalfensters ganztägig ein identisches Programm.
Dennoch werden alle Dritten Programme gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet. So empfangen zum Beispiel die Kunden in Hamburg neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität.
ARD und ZDF haben im letzten Jahr ihre Verträge zur Weiterverbreitung ihrer Fernsehsender durch Kabel Deutschland und Unitymedia gekündigt. Bislang überwiesen die Öffentlich-Rechtlichen den Kabelkonzernen rund 60 Millionen Euro an Einspeisungsentgelten. Gegen diese Kündigung wehren sich die Kabelkonzerne, die allerdings gesetzlich verpflichtet sind, die Sender der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten zu verbreiten. Anbieter wie die Telekom mit Entertain verlangen keine Einspeisungsentgelte, während die Anstalten für die Verbreitung über Satellit und DVB-T bezahlen.
Da ARD und ZDF keine Gebühren an Kabel Deutschland für die Verbreitung ihrer digitalen Programme zahlen wollen, streicht Kabel Deutschland ab dem 8. Januar 2013 einige wenige Sender der beiden Anstalten aus seinem Kabelnetz. Zudem wird die Bandbreite, die für die Sender zur Verfügung steht, reduziert. Kabel Deutschland nennt dies eine "Angleichung an den Plattformstandard", mit dem auch alle anderen Sender im Kabelnetz übertragen werden.
Zudem will Kabel Deutschland jedes digitale Dritte Programm nur in einer regionalen Variante pro Kabelnetz einspeisen. Entsprechend wird beispielsweise in Sachsen ausschließlich MDR Sachsen verbreitet und nicht mehr zusätzlich MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen. Die regionalen Varianten der einzelnen Dritten Programme zeigen mit Ausnahme eines halbstündigen Regionalfensters ganztägig ein identisches Programm.
Dennoch werden alle Dritten Programme gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet. So empfangen zum Beispiel die Kunden in Hamburg neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität.
ARD und ZDF haben im letzten Jahr ihre Verträge zur Weiterverbreitung ihrer Fernsehsender durch Kabel Deutschland und Unitymedia gekündigt. Bislang überwiesen die Öffentlich-Rechtlichen den Kabelkonzernen rund 60 Millionen Euro an Einspeisungsentgelten. Gegen diese Kündigung wehren sich die Kabelkonzerne, die allerdings gesetzlich verpflichtet sind, die Sender der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten zu verbreiten. Anbieter wie die Telekom mit Entertain verlangen keine Einspeisungsentgelte, während die Anstalten für die Verbreitung über Satellit und DVB-T bezahlen.
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