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Prozess gegen Kachelmann dauert vermutlich länger
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Prozess gegen Kachelmann dauert vermutlich länger
Der spektakuläre Prozess um Wettermoderator Jörg Kachelmann wird möglicherweise länger dauern, als angenommen. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge rechnet damit, dass sich das eigentlich bis Ende März angesetzte Verfahren hinziehen wird - auch wegen der Vernehmung einer Zeugin in der Schweiz.
Am Mittwoch begutachtete das Landgericht Mannheim nach einer vierwöchigen Prozesspause eine Videoaufnahme aus der Vernehmung von Kachelmanns Ex-Freundin Sabine W. (Name geändert). Sie beschuldigt den 52- jährigen Schweizer, sie vergewaltigt und dabei mit einem Messer bedroht zu haben. Der Moderator bestreitet die Tat.
Kachelmann erschien vor Gericht im dunklen Nadelstreifenanzug, die Haare etwas kürzer. Die Öffentlichkeit wurde bei der Begutachtung des Videos ausgeschlossen. Bereits in der Vergangenheit hatten Zuschauer und Presse bei der Vernehmung von Sabine W. und anderer Ex-Geliebte des Moderators den Verhandlungssaal verlassen müssen.
Kachelmann wurde am 23. Verhandlungstag nur von seiner Pflichtverteidigerin Andrea Combé vertreten. Kachelmanns prominenter Wahlverteidiger Johann Schwenn war nicht anwesend. Er hatte in der Vergangenheit mit scharfen Angriffen auf Gutachter und Gericht für Wirbel gesorgt.
Laut Oltrogge kann das Mannheimer Landgericht voraussichtlich eine Zeugin in der Schweiz vernehmen, die nicht in Deutschland aussagen will. Die Staatsanwaltschaft in Zürich habe dem Rechtshilfeersuchen des Mannheimes Gerichts stattgegeben, sagte Oltrogge. Die Frau kann allerdings innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen die Entscheidung der Schweizer Behörde einlegen.
Das Magazin «Focus» hatte Anfang Dezember eine neue angebliche Belastungszeugin aus der Schweiz präsentiert. Eine Befragung der Frau wäre laut Oltrogge nicht öffentlich. Zudem dürften Richter, Staatsanwälte und Verteidiger die Zeugin nicht direkt ansprechen. Sie könnten nur Fragen an einen Schweizer Staatsanwalt stellen. Das Gericht könne sich aber wenigsten einen persönlichen Eindruck von der Zeugin verschaffen.
Der für Donnerstag (20. Januar) angesetzte Verhandlungstermin entfällt. Am Montag (24.Januar) soll erneut der Therapeut von Sabine W., Günter Seidler, als sachverständiger Zeuge befragt werden. Die These des Heidelberger Professors, Erinnerungslücken des mutmaßlichen Opfers könnten auf eine Traumatisierung zurückzuführen sein, ist zwischen Anklage und Verteidigung umstritten. (Quelle: Mannheim (dpa/lby))
Am Mittwoch begutachtete das Landgericht Mannheim nach einer vierwöchigen Prozesspause eine Videoaufnahme aus der Vernehmung von Kachelmanns Ex-Freundin Sabine W. (Name geändert). Sie beschuldigt den 52- jährigen Schweizer, sie vergewaltigt und dabei mit einem Messer bedroht zu haben. Der Moderator bestreitet die Tat.
Kachelmann erschien vor Gericht im dunklen Nadelstreifenanzug, die Haare etwas kürzer. Die Öffentlichkeit wurde bei der Begutachtung des Videos ausgeschlossen. Bereits in der Vergangenheit hatten Zuschauer und Presse bei der Vernehmung von Sabine W. und anderer Ex-Geliebte des Moderators den Verhandlungssaal verlassen müssen.
Kachelmann wurde am 23. Verhandlungstag nur von seiner Pflichtverteidigerin Andrea Combé vertreten. Kachelmanns prominenter Wahlverteidiger Johann Schwenn war nicht anwesend. Er hatte in der Vergangenheit mit scharfen Angriffen auf Gutachter und Gericht für Wirbel gesorgt.
Laut Oltrogge kann das Mannheimer Landgericht voraussichtlich eine Zeugin in der Schweiz vernehmen, die nicht in Deutschland aussagen will. Die Staatsanwaltschaft in Zürich habe dem Rechtshilfeersuchen des Mannheimes Gerichts stattgegeben, sagte Oltrogge. Die Frau kann allerdings innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen die Entscheidung der Schweizer Behörde einlegen.
Das Magazin «Focus» hatte Anfang Dezember eine neue angebliche Belastungszeugin aus der Schweiz präsentiert. Eine Befragung der Frau wäre laut Oltrogge nicht öffentlich. Zudem dürften Richter, Staatsanwälte und Verteidiger die Zeugin nicht direkt ansprechen. Sie könnten nur Fragen an einen Schweizer Staatsanwalt stellen. Das Gericht könne sich aber wenigsten einen persönlichen Eindruck von der Zeugin verschaffen.
Der für Donnerstag (20. Januar) angesetzte Verhandlungstermin entfällt. Am Montag (24.Januar) soll erneut der Therapeut von Sabine W., Günter Seidler, als sachverständiger Zeuge befragt werden. Die These des Heidelberger Professors, Erinnerungslücken des mutmaßlichen Opfers könnten auf eine Traumatisierung zurückzuführen sein, ist zwischen Anklage und Verteidigung umstritten. (Quelle: Mannheim (dpa/lby))
Mfg Thomas
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