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Protest gegen Gesetz zur Herausgabe von E-Mail-Passwörtern


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Protest gegen Gesetz zur Herausgabe von E-Mail-Passwörtern

Ungelesener Beitragvon Thomas » Di 27. Nov 2012, 01:10

Eine geplante Gesetzänderung soll Anbietern die Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten an Polizei, Zoll und Geheimdienste erlauben. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den Bundesrat auf, das Gesetz abzulehnen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung protestiert gegen den Gesetzentwurf zur Bestandsdatenauskunft. Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis erklärte: "Der Gesetzesentwurf macht es unkontrollierbar, wann Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an staatliche Behörden herausgeben dürfen. Bürger werden auch nachträglich nicht über Abfragen informiert. Eine elektronische Schnittstelle für Behörden zur Datenabfrage ohne Genehmigung eines Richters soll eingerichtet werden - das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor."

Am 28. und 29. November 2012 soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats über den Gesetzesentwurf beraten werden.

In dem Gesetzentwurf, der bereits Ende Oktober bekanntwurde, werden die Zugriffsrechte für Polizei, Zoll und Geheimdienste deutlich erweitert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesländer dazu auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen.

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert an die Länderchefs: "Der Gesetzesentwurf ist in mehreren Punkten eindeutig verfassungswidrig." Die Datenschützer und Bürgerrechtler fordern den Bundesrats auf, den Gesetzesentwurf aufgrund massiver Grundrechtseingriffe, fehlender Schutzrechte für Betroffene und nicht gegebener Verhältnismäßigkeit zu stoppen.

Rechtsanwalt Jan Mönikes erklärte im Oktober 2012 zu dem Ministeriumsentwurf: "Ein neuer Absatz 5 im Paragraf 113 TKG soll eine elektronische Schnittstelle zur Bestandsdatenabfrage einführen. Und ein neuer Paragraf 100j Strafprozessordnung soll den Anspruch auch auf dynamische IP-Adressen ausdehnen, die 'zu einem bestimmten Zeitpunkt' zugewiesen waren. (...) Zusätzlich zur bisherigen manuellen Abfrage sollen die Telekommunikationsunternehmen gezwungen werden, in eine elektronische Schnittstelle zu investieren, die von zahlreichen Diensten künftig als der 'Quick-Button' gedrückt werden kann. Ohne richterliche Auskunft oder vorheriger Kontrolle (...) können dann nicht nur 'near time' alle vorhandenen Bestandsdaten im Sinne von 'welchem Kunden gehört eine Rufnummer oder IP-Adresse?', sondern eben auch PUKs für Handys, Passwörter für die Cloud und viele andere schönen Sachen ganz leicht, easy und ohne Kontrolle abgefragt werden."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont, der Staat dürfe auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen die Bürgerrechtler in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugangsdaten zu Nutzerkonten.
Mfg Thomas
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