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Kabinett beschließt Reform von Euro-Rettungsschirm


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Kabinett beschließt Reform von Euro-Rettungsschirm

Ungelesener Beitragvon Thomas » Mi 31. Aug 2011, 11:42

Die Bundesregierung hat die Stärkung des Euro-Rettungsfonds EFSF auf den Weg gebracht.

Das Kabinett billigte eine Änderung des Stabilisierungs-Gesetzes, mit dem zusätzliche Befugnisse des Rettungsschirms und ein höheres Ausleihvolumen für Notkredite national umgesetzt werden.

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Der EFSF soll künftig Anleihen kriselnder Euro-Länder aufkaufen, vorsorglich Kredite verleihen und Staaten Geld zur Stabilisierung ihrer Banken bereitstellen können.

Die auch in der schwarz-gelben Koalition heftig umstrittenen Beteiligungsrechte des Parlaments bei den Milliarden-Hilfen des EFSF wurden mit der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe allerdings noch nicht geregelt. Dies soll der Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) informierte noch am Vormittag nach der Kabinettssitzung im Kanzleramt die Chefs aller Bundestags-Fraktionen.

Politiker auch von Union und FDP pochen auf mehr Mitspracherechte des Bundestages. Bei der geplanten Gesetzesänderung wird auch die für 7. September angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Euro-Hilfen berücksichtigt. Endgültig beschlossen werden soll die EFSF-Reform von Bundestag und Bundesrat Ende September. Auch die Parlamente der anderen Euro-Länder müssen noch zustimmen.

Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone hatten vereinbart, das tatsächlich verfügbare Ausleihvolumen des EFSF auf 440 Milliarden Euro aufzustocken. Dazu wird der Garantierahmen der Euro-Länder auf 780 Milliarden Euro erhöht. Deutschland schultert von diesen Bürgschaften 211 Milliarden Euro.

Zudem erhält der EFSF zusätzliche Instrumente, um eine Ausweitung der Euro-Schuldenkrise zu verhindern. Die Nothilfen sind an teils strenge Auflagen gebunden. Der EFSF wird Mitte 2013 vom neuen Rettungsschirm ESM abgelöst. Über den ESM wird später abgestimmt.

Mit der Änderung des «Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus» («StabMech-Gesetz») werden Vereinbarungen der Euro-Länder umgesetzt. Inhaltlich können die Parlamente der Euro-Länder daran wenig ändern.

Es zeichnet sich aber ab, dass der Bundestag bei Hilfsaktionen des EFSF künftig mehr Mitspracherechte erhält als bisher. Diskutiert wird ein Stufen-Verfahren. Die Zustimmungs- und Informationsrechte des Bundestages hängen danach von der Bedeutung für den Haushalt ab.

Nach dem bisherigen «StabMech-Gesetz» muss sich die Regierung vor neuen Hilfsaktionen lediglich um ein «Einvernehmen» mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages bemühen. Das ist vielen Abgeordneten auch in der Koalition zu wenig.

Künftig könnte der Bundestag immer dann komplett zustimmen müssen, wenn es um grundsätzliche Entscheidungen geht - etwa um neue Instrumente und Finanzspritzen oder um konkrete Nothilfen für ein Euro-Land. Die Umsetzung beschlossener EFSF-Aktionen wiederum würde dann vom Haushaltsausschuss kontrolliert.

FDP und Union arbeiten an einem Verfahren. Die FDP-Fraktion hatte sich zuvor auf ihrer Klausurtagung dafür ausgesprochen, «dass der Deutsche Bundestag vor allen wesentlichen, insbesondere das Haushaltsrecht des Bundestages betreffenden Entscheidungen der entsprechenden Gremien seine Zustimmung erteilen muss».

Deutsche Vertreter in allen Gremien der EFSF müssten aus Sicht der FDP bei fehlender vorheriger Zustimmung des Bundestages jeweils mit Nein stimmen. Die Spitze der Unions-Fraktion wollte an diesem Mittwoch und Donnerstag auch über das weitere Vorgehen bei den Euro-Rettungshilfen beraten. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
Mfg Thomas
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