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Bewährung für den Spion in Uniform


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Bewährung für den Spion in Uniform

Ungelesener Beitragvon Thomas » Di 1. Mär 2011, 21:40

Das Oberlandesgericht München hat einen österreichischen Soldaten wegen Spionage zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Der 54-Jährige hatte im Prozess gestanden, ab 1997 fünf Jahre lang dem russischen Geheimdienst SWR zugearbeitet und Informationen über Hubschrauber des Herstellers Eurocopter in Ottobrunn bei München geliefert zu haben.

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Er gewann dafür einen Mitarbeiter des Unternehmens, der bereits 2008 zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden ist.

Der Soldat, der nebenberuflich unter anderem mit Flugmotoren handelte, war von einem SWR-Mitarbeiter mit Diplomatenstatus angeworben worden. Ziel des Geheimdienstes war es laut Urteil vom Dienstag, an militärisch nutzbare Informationen aus dem Hause Eurocopter zu gelangen, unter anderem über den Kampfhubschrauber «Tiger», ein «technologisches Spitzenprodukt».

Erste Bemühungen des Angeklagten, über einen Versuchsingenieur des Hubschrauber-Herstellers an die gewünschten Informationen zu gelangen, waren an dessen Ablehnung gescheitert. Der schon verurteilte Eurocopter-Mitarbeiter lieferte Handbücher und andere Unterlagen bei gemeinsamen Ausflügen nach Moskau. Die Beschaffung von Material über Militärhubschrauber lehnte aber auch er ab.

Der 46-jährige Ingenieur wurde 2007 festgenommen, über ihn führten die Ermittlungen zu dem Soldaten, gegen den ein Verfahren in Österreich wegen Verjährung eingestellt wurde. Seinem Prozess in Deutschland hat er sich gestellt. Dies berücksichtigte der Senat beim Strafmaß zu seinen Gunsten. Strafmildernd wirkte sich auch das Geständnis des 54-Jährigen am achten Verhandlungstag aus.

Zu Ungunsten des Angeklagten wertete das Gericht die Dauer, Intensität und objektive Gefährlichkeit der Agententätigkeit, die staatliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt habe. Mit seiner Entscheidung blieb das Gericht um drei Monate unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die Strafe entspricht dem Antrag der Verteidigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (Quelle: München (dpa/lby))
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