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Tödlicher Felssturz: Anwalt muss Stellung nehmen
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Tödlicher Felssturz: Anwalt muss Stellung nehmen
Im Ermittlungsverfahren um den verheerenden Felssturz auf ein bewohntes Haus im oberbayerischen Stein a.d. Traun wartet die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben auf die Stellungnahme eines Anwalts. Die Frist laufe noch diese Woche ab, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.

Bereits vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen einen für Sicherungsmaßnahmen zuständigen Firmenmitarbeiter aufgenommen. Einem Gutachten zufolge habe der Mann Risse in dem Gebäude sehen müssen, die schon seit Jahren zu erkennen gewesen seien. Zu diesem Gutachten soll der Anwalt nun Stellung nehmen. (Quelle: Traunstein/Stein a.d. Traun (dpa/lby))

Bereits vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen einen für Sicherungsmaßnahmen zuständigen Firmenmitarbeiter aufgenommen. Einem Gutachten zufolge habe der Mann Risse in dem Gebäude sehen müssen, die schon seit Jahren zu erkennen gewesen seien. Zu diesem Gutachten soll der Anwalt nun Stellung nehmen. (Quelle: Traunstein/Stein a.d. Traun (dpa/lby))
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