Wenn ein Telefon-DSL-Anschluss nicht aus dem Netz des früheren Betreibers zu erreichen ist, darf der Nutzer fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass ein Telefon- und DSL-Anschluss schriftlich gekündigt werden kann, wenn der Kunde nicht aus allen Netzen zu erreichen ist. Das
berichtet der Rechtsanwalt Thomas Stadler über ein Urteil (Aktenzeichen III ZR 231/12) vom 7. März 2013.
Der Kunde hatte laut Stadler einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen und den Service in Anspruch genommen, seine alte Rufnummer mitzunehmen. Doch nach der Umstellung bemerkte der Nutzer, dass der Anschluss nur noch aus dem Netz des neuen Anbieters erreichbar war, jedoch nicht mehr [...]