Bei der aktuellen Variante der Schadsoftware werden vier Fotos eingeblendet. Dabei handelt es sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei.
"Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber der Meldung!", erklärte das BKA. Die Betroffenen fordert die Behörde auf, auf keinen Fall auf den Erpressungsversuch der Computerkriminellen einzugehen. Der Nutzer werde im aktuellen Fall aufgefordert, 100 Euro über die Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard zu zahlen, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten.
Der Rechner sei in diesem Fall aber schon infiziert und werde auch durch eine Zahlung des Lösegelds nicht wieder sauber. Das BKA weist zusätzlich darauf hin, dass das Abspeichern dieses Fotos beziehungsweise eine Besitzverschaffung einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.
Um das Risiko einer Infektion des Computers zu minimieren, sollten die Anwender das Betriebssystem und die Anti-Viren-Software sowie alle installierten Programme auf dem aktuellen Stand halten. Tipps zur Reinigung des Systems von Schadsoftware könnten auf den Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter http://www.botfrei.de gefunden werden.
















