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Fünf Jahre Haft im Al-Kaida-Terrorhelferprozess


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Fünf Jahre Haft im Al-Kaida-Terrorhelferprozess

Ungelesener Beitragvon Thomas » Do 22. Mär 2012, 22:00

Weil er im Internet für Al-Kaida und andere Terrorgruppen geworben hat, ist ein 26-Jähriger vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Der in Syrien geborene Hussam S. hat nach Auffassung der Richter in 44 Fällen für Terrororganisationen geworben und sie in zwei Fällen sogar unterstützt.

«Der Angeklagte folgt den Parolen dschihadistischer Rädelsführer wie Osama bin-Laden», sagte der Vorsitzende Richter Andreas Völpel am Donnerstag in Koblenz.

Damit blieb das Gericht unter dem von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaß von fünfeinhalb Jahren Haft. Die Verteidigung des staatenlosen Angeklagten, der seit 1990 in Deutschland lebt und zuletzt Elektrotechnik studierte, kündigte Revision an. Es bestehe weiterer Aufklärungsbedarf, sagte Anwalt Christoph Clanget.

Laut Anklage soll Hussam S. zwischen 2007 und 2009 unter anderem deutsche Übersetzungen von Audio- und Videobotschaften von Al-Kaida im Internet veröffentlicht und verlinkt haben. So soll er zweimal ein Video ins Internet gestellt haben, das die Enthauptung eines US-Bürgers im Irak zeigte.

OLG-Richter Völpel bezeichnete den Angeklagten als «überführt». Es gebe nicht den «alleinigen, durchschlagenden Beweis» dafür, dass er hinter Benutzernamen stehe, mit denen die Foren- und Blog-Einträge vorgenommen worden seien. Es sei aber eine Vielzahl an Indizien zusammengetragen worden. «Im Ergebnis bleiben keine Zweifel, dass es der Angeklagte war.» In den betroffenen Foren und Blogs fanden sich unter anderem Aufrufe Osama bin-Ladens zum Dschihad (Heiliger Krieg) in Ton und Bild. «Der Angeklagte machte sich die Inhalte durch befürwortende Begleitkommentare zu eigen», sagte Völpel.

Völpel betonte zudem die Bedeutung der Propaganda für den Heiligen Krieg im Internet. Diesem «Medien-Dschihad», dem sich der Angeklagte gewidmet habe, werde in terroristischen Vereinigungen mittlerweile die gleiche Bedeutung beigemessen wie dem Kampf mit der Waffe.

Oberstaatsanwalt Markus Dienst sagte, der Senat habe die Auffassung der Bundesanwaltschaft bestätigt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen «Hauptakteur der deutschsprachigen Dschihad-Propaganda» handelt. «Ich bin nicht unzufrieden», sagte Dienst mit Blick auf das Strafmaß. Der Prozess, bei dem an mehr als 30 Tagen verhandelt wurde, hatte im November begonnen.
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