
Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag auf Sicherungsverwahrung damit begründet, dass der gelernte Maler nach wie vor nicht in der Lage sei, angemessen auf Beziehungskrisen zu reagieren. So bestehe die große Gefahr, dass er nach seiner im Frühjahr anstehenden Haftentlassung erneut einen Menschen töten oder schwer schädigen könne. (Quelle: Bayreuth (dpa/lby))















