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Kirch unterliegt erneut Deutscher Bank
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Kirch unterliegt erneut Deutscher Bank
Leo Kirch hat gut acht Jahre nach der Pleite seines Medienimperiums im Schadenersatzstreit mit der Deutschen Bank erneut eine Schlappe erlitten. Das Landgericht München I wies am Dienstag eine milliardenschwere Schadenersatzforderung zurück und verwarf die Klage in allen Punkten.
Kirch wollte einmal mehr seine Ansprüche gegen das Geldhaus durchsetzen und verlangte rund 1,3 Milliarden Euro.
Kirchs Anwälte wollen gegen das Urteil vorgehen (AZ: 33 09550/07). Diesen Freitag wird der Streit in einem anderen Verfahren vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt - diesmal wohl auch mit Kirch persönlich.
Kirch macht den früheren Bank-Chef Rolf Breuer für den spektakulären Zusammenbruch seiner weit verzweigten Firmengruppe verantwortlich. Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Nach wie vor gehen die Anwälte Kirchs davon aus, dass Breuer damit eine Pflichtverletzung begangen habe. Die Deutsche Bank ist mit dem Urteil vom Dienstag hingegen hoch zufrieden. «Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Auffassung gefolgt ist und die Klage vollständig abgewiesen hat», sagte ein Sprecher.
Der Bundesgerichtshof hatte 2006 festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte - aber nur bei der Printbeteiligungs GmbH, in der Kirch seinen Anteil am Springer-Konzern gebündelt hatte. Das Aktienpaket war der Deutschen Bank 1998 als Sicherheit für einen Kredit verpfändet worden. Die Bank hatte angesichts der Insolvenz den milliardenschweren Kredit gekündigt und das Paket zu Geld gemacht.
Kirch zufolge wäre es ohne das Interview nicht zum Verkauf des Aktienpaketes gekommen, so dass die Printbeteiligungs GmbH die Anteile noch heute hätte. Das Gericht hingegen gelangte zu der Überzeugung, dass der Printbeteiligungs GmbH kein Schaden entstanden sei. Wegen Verkaufsklauseln im Kreditvertrag habe die Bank angesichts des rapiden Wertverfalls der Springer-Aktien das Paket damals auch ohne das Interview verkaufen können und hätte dies wohl auch getan. Die Anwälte von Kirch kündigten nach der Verkündung Rechtsmittel an.
In einer weiteren Auflage der jahrelangen Fehde könnten Kirch und Breuer voraussichtlich an diesem Freitag im Oberlandesgericht München erstmals vor Gericht aufeinandertreffen. Allein ein Auftritt Kirchs wäre eine Sensation - zeigt sich der mittlerweile 84-Jährige doch so gut wie nie in der Öffentlichkeit. Kirch und Breuer sollen nun als Zeugen aussagen. Es geht es um Schadenersatzforderungen der Kirch-Firma KGL Pool, in der 17 Töchter gebündelt sind. In diesem Verfahren hatte Kirch in erster Instanz ebenfalls ein Niederlage erlitten. (Quelle: München (dpa/lby))
Kirch wollte einmal mehr seine Ansprüche gegen das Geldhaus durchsetzen und verlangte rund 1,3 Milliarden Euro.
Kirchs Anwälte wollen gegen das Urteil vorgehen (AZ: 33 09550/07). Diesen Freitag wird der Streit in einem anderen Verfahren vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt - diesmal wohl auch mit Kirch persönlich.
Kirch macht den früheren Bank-Chef Rolf Breuer für den spektakulären Zusammenbruch seiner weit verzweigten Firmengruppe verantwortlich. Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Nach wie vor gehen die Anwälte Kirchs davon aus, dass Breuer damit eine Pflichtverletzung begangen habe. Die Deutsche Bank ist mit dem Urteil vom Dienstag hingegen hoch zufrieden. «Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Auffassung gefolgt ist und die Klage vollständig abgewiesen hat», sagte ein Sprecher.
Der Bundesgerichtshof hatte 2006 festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte - aber nur bei der Printbeteiligungs GmbH, in der Kirch seinen Anteil am Springer-Konzern gebündelt hatte. Das Aktienpaket war der Deutschen Bank 1998 als Sicherheit für einen Kredit verpfändet worden. Die Bank hatte angesichts der Insolvenz den milliardenschweren Kredit gekündigt und das Paket zu Geld gemacht.
Kirch zufolge wäre es ohne das Interview nicht zum Verkauf des Aktienpaketes gekommen, so dass die Printbeteiligungs GmbH die Anteile noch heute hätte. Das Gericht hingegen gelangte zu der Überzeugung, dass der Printbeteiligungs GmbH kein Schaden entstanden sei. Wegen Verkaufsklauseln im Kreditvertrag habe die Bank angesichts des rapiden Wertverfalls der Springer-Aktien das Paket damals auch ohne das Interview verkaufen können und hätte dies wohl auch getan. Die Anwälte von Kirch kündigten nach der Verkündung Rechtsmittel an.
In einer weiteren Auflage der jahrelangen Fehde könnten Kirch und Breuer voraussichtlich an diesem Freitag im Oberlandesgericht München erstmals vor Gericht aufeinandertreffen. Allein ein Auftritt Kirchs wäre eine Sensation - zeigt sich der mittlerweile 84-Jährige doch so gut wie nie in der Öffentlichkeit. Kirch und Breuer sollen nun als Zeugen aussagen. Es geht es um Schadenersatzforderungen der Kirch-Firma KGL Pool, in der 17 Töchter gebündelt sind. In diesem Verfahren hatte Kirch in erster Instanz ebenfalls ein Niederlage erlitten. (Quelle: München (dpa/lby))
Mfg Thomas
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