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Sündteure Nacktfotos in Ottobeurer Basilika
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Sündteure Nacktfotos in Ottobeurer Basilika
Memmingen (kw). Da saß sie so andächtig da, die 46-jährige Memmingerin – und dann das: Nur weil sie nackt war, musste sie vor Gericht. Und das kam so: weil sie Nacktfotos in der Ottobeurer Basilika gemacht haben, sind jetzt eine Mittvierzigerin aus Memmingen und ein 40-jähriger Hobby-Fotograf aus Oberbayern vom Amtsgericht Memmingen wegen „Störung der Religionsausübung“* zu je dreißig Tagessätzen verurteilt worden.

Der Fotograf wollte nicht nur Gänsehaut fotografieren, doch sein Modell schlotterte draußen im Wald bei Ottobeuren, als sich die Zwei dort verabredet hatten – das war im Dezember 2009. Kennengelernt hatten sie sich in einem Internet-Sexforum. Als sie feststellten, dass es „saukalt“ ist, kamen beide auf die Idee: gehen wir doch in die Basilika und knipsen dort! Gesagt, getan und so gab’s Nacktfotos vor prunkvoll-spätbarockem Hintergrund – und die tauchten irgendwann in einem gebührenpflichtigen Internetportal auf. Ganz „zufällig“, wie er in einer anonymen Anzeige schreibt, stolperte ein gläubiger Katholik über die Kirchen-Nacktbilder der 46-jährigen äußerst freizügigen Memmingerin.
Die Frau meinte jetzt vor Gericht, Nacktheit in der Kirche sei so ungewöhnlich nicht, schließlich habe doch auch Michelangelo so manche Figur ganz ohne Kleidung gemalt. Staatsanwalt Andreas Rossa sowie die Richterin ließen dieses Argument nicht gelten. „Michelangelo hat aber auch gewisse Stellen verdeckt und mit seinen Bildern einen anderen Zweck verfolgt – er hat zudem die Bilder auch nicht Millionen Internetnutzern zur Verfügung gestellt“, so der Staatsanwalt. Das Urteil lautete schließlich: 30 Tagessätze à 60 Euro, also 1800 Euro, für den Knipser, 30 Sätze à 30 Euro, mithin 900 Euro für die arbeitslose Nackte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
*§167 StGB - der Paragraf besagt, dass eine „Störung der Religionsausübung“ unter anderem dann vorliegt, wenn an einem Ort, der dem Gottesdienst … gewidmet ist, beschimpfender Unfug verübt wird.
Foto: Johannes Böckh & Thomas Mirtsch

Der Fotograf wollte nicht nur Gänsehaut fotografieren, doch sein Modell schlotterte draußen im Wald bei Ottobeuren, als sich die Zwei dort verabredet hatten – das war im Dezember 2009. Kennengelernt hatten sie sich in einem Internet-Sexforum. Als sie feststellten, dass es „saukalt“ ist, kamen beide auf die Idee: gehen wir doch in die Basilika und knipsen dort! Gesagt, getan und so gab’s Nacktfotos vor prunkvoll-spätbarockem Hintergrund – und die tauchten irgendwann in einem gebührenpflichtigen Internetportal auf. Ganz „zufällig“, wie er in einer anonymen Anzeige schreibt, stolperte ein gläubiger Katholik über die Kirchen-Nacktbilder der 46-jährigen äußerst freizügigen Memmingerin.
Die Frau meinte jetzt vor Gericht, Nacktheit in der Kirche sei so ungewöhnlich nicht, schließlich habe doch auch Michelangelo so manche Figur ganz ohne Kleidung gemalt. Staatsanwalt Andreas Rossa sowie die Richterin ließen dieses Argument nicht gelten. „Michelangelo hat aber auch gewisse Stellen verdeckt und mit seinen Bildern einen anderen Zweck verfolgt – er hat zudem die Bilder auch nicht Millionen Internetnutzern zur Verfügung gestellt“, so der Staatsanwalt. Das Urteil lautete schließlich: 30 Tagessätze à 60 Euro, also 1800 Euro, für den Knipser, 30 Sätze à 30 Euro, mithin 900 Euro für die arbeitslose Nackte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
*§167 StGB - der Paragraf besagt, dass eine „Störung der Religionsausübung“ unter anderem dann vorliegt, wenn an einem Ort, der dem Gottesdienst … gewidmet ist, beschimpfender Unfug verübt wird.
Foto: Johannes Böckh & Thomas Mirtsch
Mfg Thomas
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Thomas - Administrator

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