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Eltern verlieren immer häufiger das Sorgerecht
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Eltern verlieren immer häufiger das Sorgerecht
Immer mehr Eltern verlieren das Sorgerecht für ihre Kinder. Die Gerichte greifen inzwischen härter durch als früher, wenn es darum geht, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.
So wurde im vergangenen Jahr in 12 700 Fällen Eltern das Sorgerecht entzogen, das waren 500 Fälle oder vier Prozent mehr als 2009, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Diese Entwicklung dauert nun schon seit 20 Jahren an.
Einen Sprung gab es von 2007 auf 2008, als die Quote von sieben auf neun Fälle pro 10 000 Kinder hochschnellte, wie aus einer Tabelle der amtlichen Statistik hervorgeht.
In 9700 Fällen übertrugen die Gerichte 2010 das Sorgerecht auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein. Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme ist Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - ausschlaggebend ist stets, dass anders eine Gefährdung des Kindeswohls nicht abzuwenden ist. Nicht in allen Fällen wird den Eltern das Sorgerecht vollständig weggenommen, manchmal wird nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. (Quelle: Wiesbaden (dpa/lby))
So wurde im vergangenen Jahr in 12 700 Fällen Eltern das Sorgerecht entzogen, das waren 500 Fälle oder vier Prozent mehr als 2009, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Diese Entwicklung dauert nun schon seit 20 Jahren an.
Einen Sprung gab es von 2007 auf 2008, als die Quote von sieben auf neun Fälle pro 10 000 Kinder hochschnellte, wie aus einer Tabelle der amtlichen Statistik hervorgeht.
In 9700 Fällen übertrugen die Gerichte 2010 das Sorgerecht auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein. Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme ist Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - ausschlaggebend ist stets, dass anders eine Gefährdung des Kindeswohls nicht abzuwenden ist. Nicht in allen Fällen wird den Eltern das Sorgerecht vollständig weggenommen, manchmal wird nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. (Quelle: Wiesbaden (dpa/lby))
Mfg Thomas
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