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Grabber sichern sich Domains von Versicherungen

Unread postMessage posted...: Thu 28. Feb 2013, 10:13
by Thomas
Gestern gelang es Grabbern, sich gleich mehrere de-Domains von großen deutschen Versicherungen unter den Nagel zu reißen. So sind die Unternehmens-Domains provinzial.de, vbk.de, urv.de und ukv.de nun auf den Namen Alexander Schubert registriert, der laut DeNIC-Whois im lettischen Riga wohnt. Schubert hat ein größeres Portfolio attraktiver Domain-Namen, bei denen keine Inhalte hinterlegt sind.

Welche Umstände genau diese Grabbing-Attacke ermöglicht haben, liegt noch im Dunkeln. Gegenüber heise online bestätigte die deutsche Registry DeNIC lediglich den Vorgang und erklärte, selbst keine Schuld daran zu haben. Ein DeNIC-Mitglied habe einen Fehler gemacht und versehentlich die Domains zur Neuregistrierung freigegeben. Um welches Mitglied es geht, wollte die Registry nicht verraten. Nach Informationen von heise online handelt es sich um die Mannheimer "Gesellschaft für angewandte Versicherungs-Informatik mbH" (GaVI), die als Dienstleister Domains für einige Versicherungen verwaltet.

Die von Versicherungen sind derweil in heller Aufregung. Weil die Domains nicht nur für den Web-Auftritt zuständig sind, sondern per MX auch für die E-Mail, sind die Unternehmen derzeit auf diesem Wege schlecht zu erreichen. Die Provinzial-Versicherung aus Münster kündigte gegenüber heise online für "die nächsten Stunden" eine Presseerklärung an.

Laut Whois der .de-Registry DeNIC sind zumindest einige Domains wieder unter der Kontrolle der ursprünglichen Inhaber, nämlich der jeweiligen Versicherungen beziehungsweise ihrer Dienstleister. Auf Nachfrage teilte das DeNIC mit, dass der Prozess der Rückführung derzeit im Gange sei, zwischen mehreren Mitgliedern der DeNIC eG koordiniert werden müsse und daher noch einige Zeit in Anspruch nehme. Zu den Ursachen der versehentlichen Weitergabe der Domains wollte sich das DeNIC weiterhin nicht äußern. Zur juristischen Frage, inwieweit die Rückführung der Domains rechtlich so einfach überhaupt machbar ist, nachdem eine zumindest vom ersten Augenschein her rechtlich einwandfreie Übertragung vorlag, wollte das DeNIC derzeit ebenfalls keine Stellung beziehen.