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Zwei Polizisten nach Stuttgart-21-Einsatz vor Gericht
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Zwei Polizisten nach Stuttgart-21-Einsatz vor Gericht
Nach dem Wasserwerfer-Einsatz am «Schwarzen Donnerstag» im Herbst 2010 gegen Stuttgart-21-Demonstranten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Den 40 und 47 Jahre alten Männern wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen.
Als Einsatzleiter sollen sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie nicht eingriffen, als ihre Kollegen in den Wasserwerfern den harten Wasserstrahl immer wieder auf die Menschen richteten, die gegen das Bahnprojekt protestierten. Mindestens neun Demonstranten wurden dadurch am Kopf erheblich verletzt.
Gegen vier weitere der zwölf Beschuldigten sei ein Strafbefehl beantragt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Gegen die restlichen sechs wurden die Verfahren mit unterschiedlicher Begründung eingestellt.
Der «Schwarze Donnerstag» ging als ein Höhepunkt der Auseinandersetzungen um das Bauprojekt Stuttgart 21 in die Landesgeschichte ein: Bei dem ungewöhnlich harten Einsatz gegen
Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 wurden rund 100 Menschen verletzt, auch Polizisten.
Bei den umfangreichen Ermittlungen seien unter anderem der Funkverkehr, Einsatzprotokolle und Polizeivideos ausgewertet worden. Auch seien zahlreiche Geschädigte und Zeugen vernommen und Experten der Bundespolizeiakademie angehört worden.
Das Fazit: Der Einsatz der Wasserwerfer sei zwar durch die Polizeiführung grundsätzlich zugelassen worden, «jedoch mit der ausdrücklichen Maßgabe, den Einsatz auf Wasserregen zu beschränken», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Als trotz Wasserregens immer mehr Demonstranten heranströmten, seien die Wasserwerferbesatzungen «von Wasserregen auf Wassersperren, Wasserstöße und langanhaltende Wasserstrahle» in Richtung der Demonstranten übergegangen. Nach den Einsatzregeln sei beim Gebrauch von Wasserstößen stets darauf zu achten, dass die Köpfe von Personen nicht getroffen werden.
Als Einsatzleiter sollen sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie nicht eingriffen, als ihre Kollegen in den Wasserwerfern den harten Wasserstrahl immer wieder auf die Menschen richteten, die gegen das Bahnprojekt protestierten. Mindestens neun Demonstranten wurden dadurch am Kopf erheblich verletzt.
Gegen vier weitere der zwölf Beschuldigten sei ein Strafbefehl beantragt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Gegen die restlichen sechs wurden die Verfahren mit unterschiedlicher Begründung eingestellt.
Der «Schwarze Donnerstag» ging als ein Höhepunkt der Auseinandersetzungen um das Bauprojekt Stuttgart 21 in die Landesgeschichte ein: Bei dem ungewöhnlich harten Einsatz gegen
Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 wurden rund 100 Menschen verletzt, auch Polizisten.
Bei den umfangreichen Ermittlungen seien unter anderem der Funkverkehr, Einsatzprotokolle und Polizeivideos ausgewertet worden. Auch seien zahlreiche Geschädigte und Zeugen vernommen und Experten der Bundespolizeiakademie angehört worden.
Das Fazit: Der Einsatz der Wasserwerfer sei zwar durch die Polizeiführung grundsätzlich zugelassen worden, «jedoch mit der ausdrücklichen Maßgabe, den Einsatz auf Wasserregen zu beschränken», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Als trotz Wasserregens immer mehr Demonstranten heranströmten, seien die Wasserwerferbesatzungen «von Wasserregen auf Wassersperren, Wasserstöße und langanhaltende Wasserstrahle» in Richtung der Demonstranten übergegangen. Nach den Einsatzregeln sei beim Gebrauch von Wasserstößen stets darauf zu achten, dass die Köpfe von Personen nicht getroffen werden.
Mfg Thomas
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Thomas - Administrator
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