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Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern

Unread postMessage posted...: Fri 22. Mar 2013, 22:49
by Thomas
Der Bundestag hat das Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet. Patrick Breyer klagte erfolgreich gegen das erste Gesetz dazu. Er will nun auch gegen das neue klagen.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die sogenannte Bestandsdatenauskunft beschlossen - beziehungsweise eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, in der diese nun neu geregelt wird. Das bedeutet, dass Polizei und Geheimdienste künftig sehr persönliche Informationen von Mobiltelefonbesitzern abrufen dürfen und das automatisiert und ohne größere rechtliche Hürden.

Die dabei übersandten Informationen heißen zwar recht harmlos Bestandsdaten. Doch sind sie der Zugang zum Privatleben. Es werden nicht nur Name, Adresse und Kontoverbindung an die Polizei geschickt. Sondern auch die PIN des Handys, Passwörter von E-Mail-Postfächern und Diensten wie Dropbox und dynamische IP-Adressen. Mit denen lässt sich letztlich nachvollziehen, was der Handybesitzer im Netz getan hat.

Die Neuregelung des Gesetzes war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Norm für verfassungswidrig hält. Den ersten Entwurf bewerteten Kritiker als völlig unzureichend, da er die Vorgaben des ursprünglichen Gesetzes sogar noch erweiterte. Die Koalition hatte sich daraufhin auf Nachbesserungen verständigt.

Patrick Breyer, der die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt hatte, will nun auch gegen das neue Gesetz klagen. "Ich werde auf jeden Fall wieder klagen", sagte er. Er ist überzeugt, dass auch die nun verabschiedete Fassung gegen die Verfassung und gegen das Urteil der Verfassungsrichter verstößt.

"Das neue Gesetz ist verfassungswidrig"

"Der Gesetzentwurf ist in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig", sagte Breyer. Beispielsweise weil er die Datenübermittlung schon erlaubt, wenn die Polizei nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt. "Das geht gar nicht." Auch dass bei jeder Kleinigkeit die IP-Adresse herausgegeben und so Internetnutzer identifiziert werden könnten, sei ein Verstoß. Die Beschränkungen für die Geheimdienste seien sogar noch laxer.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, bei dem der Amtsrichter und Piraten-Politiker Breyer Mitglied ist, schreibt dazu: "Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen."

Der Arbeitskreis ist mit dieser Meinung nicht allein. Nach Meinung der Kritiker sollten PIN, Passwörter und IP-Adressen überhaupt nur herausgegeben werden, wenn wegen einer schweren Straftat ermittelt wird. Schließlich seien diese Informationen so sensibel wie der Schlüssel zur Wohnung der Betroffenen. Diesen automatisch und nahezu unkontrolliert herauszugeben, sei nicht hinnehmbar. "Die Voraussetzungen, wann die Daten übermittelt werden dürfen, sind völlig unzulässig."

Breyer ist sich daher sicher, dass auch das neue Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden wird. "Die Politiker im Bundestag können nicht ernsthaft glauben, dass es vor dem Gericht Bestand hat."

Er hofft, dass es soweit gar nicht kommt. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss darüber abstimmen, bevor es in Kraft treten kann. "Es ist ein realistisches Ziel, dass die Bundesländer den Vermittlungsausschuss anrufen und es dort Nachbesserungen geben wird", sagte Breyer. Wer gegen das Gesetz sei, solle also ruhig an seinen Landesinnenminister schreiben.