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Gesetz zur Herausgabe von Mail-Passwörtern verfassungswidrig

Unread postMessage posted...: Tue 27. Nov 2012, 22:52
by Thomas
Der Gesetzentwurf zur Herausgabe von E-Mail-Passwörtern ist so schlampig gemacht, dass er vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird. Das ergab eine Analyse der Landesdatenschützer Schleswig-Holsteins.






Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hat den Gesetzentwurf, der die Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten an Polizei, Zoll und Geheimdienste verpflichtet, als verfassungswidrig bezeichnet.

Weichert sagte: "Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein."

Am 24. Februar 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht entsprechende Regelungen teilweise für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber auf, die Normen grundgesetzkonform umzugestalten.

Am 28. und 29. November 2012 soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats über den Gesetzesentwurf beraten werden. Laut Analyse des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holsteins genügt der Entwurf diesen Vorgaben nicht.

Die Mängel des Entwurfs seien, dass nicht ausreichend zwischen der Herausgabe von Bestandsdaten und den sensibleren IP-Adressen und Sicherheitsmerkmalen (PIN/PUK) an Sicherheitsbehörden differenziert werde und zugleich keine ausreichende Benachrichtigung hinsichtlich der heimlichen Auskünfte vorgesehen ist. "Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses werden so verletzt", erklärten die Landesdatenschützer.