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Ex-Waffenlobbyist Schreiber kommt unter Auflagen frei

Unread postMessage posted...: Tue 15. May 2012, 17:45
by Thomas
Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber kommt wegen gesundheitlicher Probleme unter strengen Auflagen auf freien Fuß. Voraussetzung ist, dass er eine Sicherheitsleistung von 100 000 Euro in bar hinterlegt, wie ein Sprecher des Augsburger Landgerichts am Dienstag erklärte.


Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber kommt wegen gesundheitlicher Probleme unter strengen Auflagen auf freien Fuß. Voraussetzung ist, dass er eine Sicherheitsleistung von 100 000 Euro in bar hinterlegt, wie ein Sprecher des Augsburger Landgerichts am Dienstag erklärte.

Außerdem müsse Schreiber seinen Personalausweis und seinen Reisepass bei der Staatsanwaltschaft abgeben. Die 10.

Strafkammer habe auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den 78-Jährigen aufgehoben. Der zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Schreiber komme nun unter Hausarrest in Kaufering im Landkreis Landsberg am Lech. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Schreiber hatte im März in seiner Gefängniszelle einen Herzinfarkt erlitten. Es bestünden erhebliche Zweifel an Schreibers Haft- und Verhandlungsfähigkeit, erklärte der Sprecher. Sein Hausarrest beinhalte, dass er sich einmal täglich bei der Polizeiinspektion Landsberg melde.

Den Angaben zufolge darf Schreiber zudem sein Grundstück nicht ohne vorherige gerichtliche Genehmigung verlassen. Mit den Auflagen soll verhindert werden, dass der 78-Jährige flüchtet. Er war nach jahrelangen juristischen Verfahren erst im August 2009 von Kanada ausgeliefert worden, wohin er geflüchtet war.

Nach Justizangaben hat die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung Schreibers Rechtsmittel eingelegt. Darüber muss das Oberlandesgericht München entscheiden.

Schreiber war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Im September verwies der Bundesgerichtshof den Fall an das Landgericht Augsburg zurück. Die Richter sollen unter anderem prüfen, ob die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zur Tatzeit vor allem in Kanada lebte - und damit kanadische Steuerbehörden zuständig wären.