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Bundesnetzagentur überprüft DSL-Drosselung bei der Telekom
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Bundesnetzagentur überprüft DSL-Drosselung bei der Telekom
Die Bundesnetzagentur sieht Klärungsbedarf bei den Plänen zur Abschaffung der DSL-Flatrate bei der Telekom. Ein regulatorischer Eingriff werde geprüft, um Transparenz und Netzneutralität zu wahren.
Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, zur Einführung der DSL-Drosselung Fragen zu möglichen Verstößen gegen die Netzneutralität zu beantworten. "Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt", sagte Behördensprecher René Henn der Tageszeitung Trierischer Volksfreund.
Die Behörde untersucht, ob "regulatorisches Handeln" erforderlich sei, um Transparenz und Netzneutralität zu wahren. Die Bundesnetzagentur hat Golem.de die Aussagen bestätigt.
Die Telekom räumt selbst ein, dass Telekom-Angebote von der DSL-Drosselung ausgenommen seien: "Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das integrierte Volumen angerechnet. Bei Entertain handelt es sich zudem um einen Dienst, für den Kunden extra bezahlen." Auch die Daten für Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss werden nicht mitgezählt.
Telekom-Chef René Obermann hat das Ende der Flatrate in einem Antwortschreiben an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) verteidigt und die Kritiker angegriffen. In der aktuellen Debatte, so Obermann, würden "Begriffe wie Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb dahingehend missbraucht, einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren".
So würden Telekom-eigene Streaming-Dienste wie Videoload oder die Telekom-Cloud auf die Datenmenge angerechnet. Entertain, so Obermann, sei jedoch kein "typischer Internetdienst, sondern eine von den deutschen Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform, für die unsere Kunden ein entsprechendes Zusatzentgelt bezahlen". Damit sei dieses Angebot außen vor.
Eine Protestpetition gegen die Abschaffung der Flatrate hat bereits über 145.000 Unterzeichner.
Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, zur Einführung der DSL-Drosselung Fragen zu möglichen Verstößen gegen die Netzneutralität zu beantworten. "Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt", sagte Behördensprecher René Henn der Tageszeitung Trierischer Volksfreund.
Die Behörde untersucht, ob "regulatorisches Handeln" erforderlich sei, um Transparenz und Netzneutralität zu wahren. Die Bundesnetzagentur hat Golem.de die Aussagen bestätigt.
Die Telekom räumt selbst ein, dass Telekom-Angebote von der DSL-Drosselung ausgenommen seien: "Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das integrierte Volumen angerechnet. Bei Entertain handelt es sich zudem um einen Dienst, für den Kunden extra bezahlen." Auch die Daten für Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss werden nicht mitgezählt.
Telekom-Chef René Obermann hat das Ende der Flatrate in einem Antwortschreiben an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) verteidigt und die Kritiker angegriffen. In der aktuellen Debatte, so Obermann, würden "Begriffe wie Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb dahingehend missbraucht, einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren".
So würden Telekom-eigene Streaming-Dienste wie Videoload oder die Telekom-Cloud auf die Datenmenge angerechnet. Entertain, so Obermann, sei jedoch kein "typischer Internetdienst, sondern eine von den deutschen Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform, für die unsere Kunden ein entsprechendes Zusatzentgelt bezahlen". Damit sei dieses Angebot außen vor.
Eine Protestpetition gegen die Abschaffung der Flatrate hat bereits über 145.000 Unterzeichner.
Mfg Thomas
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