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Valve gibt keine Unterlassungserklärung ab


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Valve gibt keine Unterlassungserklärung ab

Ungelesener Beitragvon Thomas » Mi 10. Okt 2012, 22:57

Es droht ein Rechtsstreit: Trotz Fristverlängerung hat Valve gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) keine Unterlassungserklärung abgegeben. Es geht um die Nutzungsbedingungen von Steam.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte Valve Software aufgefordert, bis zum 26. September 2012 eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Termin wurde dann bis zum 10. Oktober 2012 verlängert - aber nach wie vor scheint Valve nicht bereit, seine Geschäftsbedingungen zu ändern. Jedenfalls hat die US-Firma nach Informationen von TWCportal bislang keine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Der Vzbv hat nun die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren gegen Valve einzuleiten.

Konkret geht es um einen Vorfall Anfang August 2012. Damals hatte Valve die Nutzungsbedingungen von Steam geändert. Spieler, die sich anschließend eingeloggt hatten, mussten neuen Geschäftsbedingungen zustimmen. Wer das nicht tat und stattdessen auf "Abbrechen" klickte, hatte ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, auf Steam und seine Spiele zuzugreifen.

Gleichzeitig kämpft der Vzbv erneut dafür, dass Kunden die auf Steam gekauften Spiele weiterveräußern können. Das ist derzeit nicht möglich, weil die Games per Code untrennbar mit dem jeweiligen Nutzerkonto verknüpft sind. Die Verbraucherschützer hatten bereits früher gegen diese Praxis geklagt, den Prozess allerdings Anfang 2010 vor dem Bundesgerichtshof verloren.

Die Verbraucherschützer rechnen sich inzwischen offenbar bessere Chancen aus, weil der Europäische Gerichtshof Mitte 2012 in einem Urteil grundsätzlich entschieden hat, dass gebrauchte Software, die per Download erworben wurde, auch weiter veräußert werden darf. Valve hat sich bislang nicht zu den Vorgängen geäußert.

Der Vzbv hat darauf hingewiesen, dass Valve theoretisch noch bis zum heutigen Abend die Möglichkeit hat, die Unterlassung zu unterschreiben oder eine Fristverlängerung zu beantragen.
Mfg Thomas
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