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Constantin siegt vor Gericht gegen Rapidshare
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Constantin siegt vor Gericht gegen Rapidshare
Der Filehoster Rapidshare hat ein Verfahren gegen Constantin Film verloren. Jetzt warten die beiden Schweizer Unternehmen auf die Urteilsbegründung.
Die Schweizer Firma Constantin Film hat vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen Rapidshare erstritten. Einen entsprechenden Bericht der Schweizer Handelszeitung haben Constantin Film und der Filehoster Rapidshare Golem.de bestätigt.
Das Gericht wies die Berufung Rapidshares in drei Verfahren ab. Constantin klagte wegen der Verbreitung illegaler Kopien von Titeln wie "Francesco und der Papst", "Vorstadtkrokodile 3" oder "Der Freischütz".
"Jetzt warten wir erst noch auf die Urteilsbegründung", erklärte Valeria Kurz, Constantin-Film-Sprecherin Golem.de. Auch bei Rapidshare, ebenfalls ein Schweizer Unternehmen, hieß es: "Uns liegen derzeit noch keine Urteilsgründe vor, weshalb wir noch kein Statement abgeben können."
Der Anwalt von Rapidshare betonte, dass es nicht möglich sei, jede Rechtsverletzung innerhalb weniger Minuten oder Stunden zu finden und abzustellen. Der Constantin-Anwalt erklärte, dass das Geschäftsmodell Rapidshares von Rechtsbrüchen profitiere.
In einem Rechtsstreit mit der Gema hatte Rapidshare betont, dass das Gericht erstmals von seiner bisherigen Haltung abgewichen sei, wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare nicht von der Rechtsordnung gebilligt sei. Auch habe das Gericht erstmals anerkannt, dass Dateien erst dann öffentlich zugänglich werden, wenn die Links durch den Benutzer im Internet veröffentlicht würden. Die Verpflichtung von Rapidshare liege nur darin, "Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien tatsächlich verbreitet werden, nämlich auf den einschlägigen Linkseiten. Genau das tut Rapidshare bereits seit Jahren", so der Betreiber.
Die Schweizer Firma Constantin Film hat vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen Rapidshare erstritten. Einen entsprechenden Bericht der Schweizer Handelszeitung haben Constantin Film und der Filehoster Rapidshare Golem.de bestätigt.
Das Gericht wies die Berufung Rapidshares in drei Verfahren ab. Constantin klagte wegen der Verbreitung illegaler Kopien von Titeln wie "Francesco und der Papst", "Vorstadtkrokodile 3" oder "Der Freischütz".
"Jetzt warten wir erst noch auf die Urteilsbegründung", erklärte Valeria Kurz, Constantin-Film-Sprecherin Golem.de. Auch bei Rapidshare, ebenfalls ein Schweizer Unternehmen, hieß es: "Uns liegen derzeit noch keine Urteilsgründe vor, weshalb wir noch kein Statement abgeben können."
Der Anwalt von Rapidshare betonte, dass es nicht möglich sei, jede Rechtsverletzung innerhalb weniger Minuten oder Stunden zu finden und abzustellen. Der Constantin-Anwalt erklärte, dass das Geschäftsmodell Rapidshares von Rechtsbrüchen profitiere.
In einem Rechtsstreit mit der Gema hatte Rapidshare betont, dass das Gericht erstmals von seiner bisherigen Haltung abgewichen sei, wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare nicht von der Rechtsordnung gebilligt sei. Auch habe das Gericht erstmals anerkannt, dass Dateien erst dann öffentlich zugänglich werden, wenn die Links durch den Benutzer im Internet veröffentlicht würden. Die Verpflichtung von Rapidshare liege nur darin, "Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien tatsächlich verbreitet werden, nämlich auf den einschlägigen Linkseiten. Genau das tut Rapidshare bereits seit Jahren", so der Betreiber.
Mfg Thomas
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