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Gericht spricht Urteil im Streit um Hitlers «Mein Kampf»
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Gericht spricht Urteil im Streit um Hitlers «Mein Kampf»
n München soll an diesem Donnerstag das Urteil im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Hitlers «Mein Kampf» fallen. Das bayerische Finanzministerium hatte die Veröffentlichung per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Dagegen legte der Verlag des britischen Verlegers Peter McGee Widerspruch beim Landgericht München ein.
Hintergrund ist die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers Hetzschrift in der historischen Wochenzeitung «Zeitungszeugen». McGee wollte seiner Publikation im Januar drei Hefte mit kommentierten «Mein Kampf»-Ausschnitten beilegen. Dagegen erwirkte das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an «Mein Kampf» als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten geerbt hat, eine Einstweilige Verfügung (Az: 7 O 1533/12).
Hintergrund ist die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers Hetzschrift in der historischen Wochenzeitung «Zeitungszeugen». McGee wollte seiner Publikation im Januar drei Hefte mit kommentierten «Mein Kampf»-Ausschnitten beilegen. Dagegen erwirkte das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an «Mein Kampf» als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten geerbt hat, eine Einstweilige Verfügung (Az: 7 O 1533/12).
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