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Freispruch nach Justizirrtum noch nicht rechtskräftig
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Freispruch nach Justizirrtum noch nicht rechtskräftig
Der Freispruch für einen unschuldig wegen Vergewaltigung verurteilten Mann aus Kassel ist noch nicht in trockenen Tüchern. Das mutmaßliche Missbrauchsopfer des 52-Jährigen, das im ersten Prozess gelogen haben soll, hat noch nicht über eine mögliche Revision entschieden.
«Wir prüfen das derzeit und entscheiden uns in den kommenden Tagen», sagte die Anwältin der Frau am Mittwoch.

Sie hatte gefordert, das erste Urteil des Darmstädter Landgerichts - fünf Jahre Haft - aufrecht zu erhalten.
Der vermeintliche Peiniger der Frau war am Vortag in Kassel vom Vorwurf freigesprochen worden, die damals 36 Jahre alte Kollegin im Jahr 2002 vergewaltigt zu haben. Seine fünfjährige Haftstrafe hatte er allerdings bereits vollständig verbüßt. «Es ist davon auszugehen, dass die Zeugin gelogen und die Geschichte von vorn bis hinten erfunden hat», hatte die Kammer nun entschieden.
Der Prozess war neu aufgerollt worden, weil die Frau nach dem ersten Darmstädter Urteil in mehreren Fällen als Lügnerin ertappt worden war. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt will nun abwarten, bis der Freispruch rechtskräftig ist. «Dann werden wir die derzeit wegen des jüngsten Prozesses ruhenden Ermittlungen gegen die Frau wegen Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigungen definitiv wieder aufnehmen», sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. (Quelle: Kassel/Darmstadt (dpa/lby))
«Wir prüfen das derzeit und entscheiden uns in den kommenden Tagen», sagte die Anwältin der Frau am Mittwoch.

Sie hatte gefordert, das erste Urteil des Darmstädter Landgerichts - fünf Jahre Haft - aufrecht zu erhalten.
Der vermeintliche Peiniger der Frau war am Vortag in Kassel vom Vorwurf freigesprochen worden, die damals 36 Jahre alte Kollegin im Jahr 2002 vergewaltigt zu haben. Seine fünfjährige Haftstrafe hatte er allerdings bereits vollständig verbüßt. «Es ist davon auszugehen, dass die Zeugin gelogen und die Geschichte von vorn bis hinten erfunden hat», hatte die Kammer nun entschieden.
Der Prozess war neu aufgerollt worden, weil die Frau nach dem ersten Darmstädter Urteil in mehreren Fällen als Lügnerin ertappt worden war. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt will nun abwarten, bis der Freispruch rechtskräftig ist. «Dann werden wir die derzeit wegen des jüngsten Prozesses ruhenden Ermittlungen gegen die Frau wegen Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigungen definitiv wieder aufnehmen», sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. (Quelle: Kassel/Darmstadt (dpa/lby))
Mfg Thomas
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Thomas - Administrator

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