
Demnach können sich Eigentümer oder Nutzer von Gebäuden im August und im September gegen eine Veröffentlichung der Immobilie im Panoramadienst von Microsoft aussprechen. Im Mai hatte das Unternehmen damit begonnen, Straßenzüge und Häuser zu fotografieren. Die Möglichkeit zum Widerspruch sollte ursprünglich erst nach der Veröffentlichung eingeräumt werden. (Quelle: Ansbach (dpa/lby))















