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Regierung setzt Atomlaufzeiten nur «faktisch» aus
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Regierung setzt Atomlaufzeiten nur «faktisch» aus
Konfusion um den Beschluss der Regierung: Das Atomgesetz mit den verlängerten AKW-Laufzeiten ist nicht ausgesetzt - die Verlängerung wird aber praktisch nicht umgesetzt. Bürger, Betreiber und Politiker sind verunsichert.
Entgegen ersten Annahmen ist das von Schwarz-Gelb im vorigen Herbst beschlossene Atomgesetz weiter in Kraft.
Es werde aber bei den Laufzeiten für die Atomkraftwerke «faktisch» nicht angewandt, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.
Unter dem Eindruck der Atomkatastrophe in Japan begründet die Regierung die Überprüfung der 17 deutschen Meiler und die Abschaltung der 7 ältesten während des dreimonatigen Moratoriums mit Gefahrenvorsorge. Dazu reiche der Paragraf 19 des Atomgesetzes aus. Darin ist geregelt, dass Kernkraftwerke in Notlagen vorübergehend oder ganz stillgelegt werden können. Die Regierung erklärt, es bestehe zwar keine konkrete Gefahr. Es genüge aber der Verdacht einer Gefahr.
Nach Ansicht von Juristen kann der Paragraf 19 wegen fehlender konkreter Gefahr jedoch nicht angewandt werden. AKW-Betreiber könnten klagen. Ihnen könnten durch die Abschaltung der Meiler bis Mitte Juni mehr als 500 Millionen Euro entgehen.
Auf Fragen von Journalisten, ob Meldungen falsch waren, dass die Laufzeitverlängerung um drei Monate ausgesetzt wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin zunächst: «Ja, die würde ich so nicht für richtig halten.» Später erklärte er: «Es ist so wie die Bundeskanzlerin am Montag gesagt hat. Die Bundesregierung hat die politische Entscheidung getroffen, eine dreimonatige Phase der Neubewertung und der Sicherheitsüberprüfungen sämtlicher deutscher AKW einzuleiten, faktisch also die im letzten Jahr beschlossene Laufzeitverlängerung auszusetzen.»
Merkel hatte am Montag gesagt: «Es gibt bei dieser Sicherheitsprüfung keine Tabus. Genau aus diesem Grunde werden wir die erst kürzlich beschlossene Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke aussetzen. Und dies ist ein Moratorium, und dieses Moratorium gilt für drei Monate.» Auf eine Nachfrage, ob dann jene alten Atomkraftwerke abgeschaltet würden, die nur durch die Laufzeitverlängerung am Netz bleiben konnten: «Das wäre die Konsequenz, sonst wäre es ja kein Moratorium.»
Seibert sagte jetzt: «Dieses Moratorium hätte allein für das AKW Neckarwestheim die Stilllegung bedeutet. Darüber hinaus haben die Länder auf Basis des Atomgesetzes in Übereinstimmung mit der Bundesregierung die Stilllegung aller sieben vor Ende 1980 gebauten Atommeiler verfügt.»
Auch CDU-Abgeordnete äußerten Bedenken, dass das Parlament nun nicht erneut beteiligt wurde. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte der «Berliner Zeitung»: «Ich lasse prüfen, ob es dazu weiterer korrigierender gesetzlicher Regelungen bedarf.»
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte aber am Mittwoch am Rande einer Sondersitzung des Umweltausschusses des Bundestags, das Moratorium sei ein politischer und kein rechtlicher Schritt. «Die Exekutive kann nicht Gesetze außer Kraft setzen.»
Seine Sprecherin Christiane Schwarte erläuterte: «Es geht um die rechtliche und um die praktische Frage. Rechtlich hat es keine Änderungen gegeben. Das Gesetz ist in Kraft (...) Aber die praktische Konsequenz ist die Stilllegung von sieben Atomkraftwerken.»
Auch Merkel selbst sagte, das Moratorium sei eine politische Aussage gewesen, die rechtlich ausgefüllt worden sei durch eine Anknüpfung an das Atomgesetz, Artikel 19. «Der löst Länderhandeln aus... Die Länder haben jetzt einfach veranlasst, dass hier die älteren sieben Kernkraftwerke stillgelegt werden für den Zeitraum von drei Monaten, und damit bedarf es keiner Befassung des Deutschen Bundestages, weil es ein bestehendes und vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz ist, das jetzt im Vollzug der Länder umgesetzt wird», sagte sie in der Sendung «RTL Aktuell». Die Abschaltung der sieben Meiler sei auch ohne Beschluss des Bundestags rechtmäßig.
Der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, empfahl der Bundesregierung eine rasche Vereinbarung mit den Energieunternehmen zur Stilllegung alter Kernkraftwerke. Nur so könne die rechtliche Unsicherheit über das von Merkel angekündigte Moratorium aus dem Weg geräumt werden, sagte er der dpa. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
Entgegen ersten Annahmen ist das von Schwarz-Gelb im vorigen Herbst beschlossene Atomgesetz weiter in Kraft.
Es werde aber bei den Laufzeiten für die Atomkraftwerke «faktisch» nicht angewandt, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.
Unter dem Eindruck der Atomkatastrophe in Japan begründet die Regierung die Überprüfung der 17 deutschen Meiler und die Abschaltung der 7 ältesten während des dreimonatigen Moratoriums mit Gefahrenvorsorge. Dazu reiche der Paragraf 19 des Atomgesetzes aus. Darin ist geregelt, dass Kernkraftwerke in Notlagen vorübergehend oder ganz stillgelegt werden können. Die Regierung erklärt, es bestehe zwar keine konkrete Gefahr. Es genüge aber der Verdacht einer Gefahr.
Nach Ansicht von Juristen kann der Paragraf 19 wegen fehlender konkreter Gefahr jedoch nicht angewandt werden. AKW-Betreiber könnten klagen. Ihnen könnten durch die Abschaltung der Meiler bis Mitte Juni mehr als 500 Millionen Euro entgehen.
Auf Fragen von Journalisten, ob Meldungen falsch waren, dass die Laufzeitverlängerung um drei Monate ausgesetzt wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin zunächst: «Ja, die würde ich so nicht für richtig halten.» Später erklärte er: «Es ist so wie die Bundeskanzlerin am Montag gesagt hat. Die Bundesregierung hat die politische Entscheidung getroffen, eine dreimonatige Phase der Neubewertung und der Sicherheitsüberprüfungen sämtlicher deutscher AKW einzuleiten, faktisch also die im letzten Jahr beschlossene Laufzeitverlängerung auszusetzen.»
Merkel hatte am Montag gesagt: «Es gibt bei dieser Sicherheitsprüfung keine Tabus. Genau aus diesem Grunde werden wir die erst kürzlich beschlossene Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke aussetzen. Und dies ist ein Moratorium, und dieses Moratorium gilt für drei Monate.» Auf eine Nachfrage, ob dann jene alten Atomkraftwerke abgeschaltet würden, die nur durch die Laufzeitverlängerung am Netz bleiben konnten: «Das wäre die Konsequenz, sonst wäre es ja kein Moratorium.»
Seibert sagte jetzt: «Dieses Moratorium hätte allein für das AKW Neckarwestheim die Stilllegung bedeutet. Darüber hinaus haben die Länder auf Basis des Atomgesetzes in Übereinstimmung mit der Bundesregierung die Stilllegung aller sieben vor Ende 1980 gebauten Atommeiler verfügt.»
Auch CDU-Abgeordnete äußerten Bedenken, dass das Parlament nun nicht erneut beteiligt wurde. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte der «Berliner Zeitung»: «Ich lasse prüfen, ob es dazu weiterer korrigierender gesetzlicher Regelungen bedarf.»
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte aber am Mittwoch am Rande einer Sondersitzung des Umweltausschusses des Bundestags, das Moratorium sei ein politischer und kein rechtlicher Schritt. «Die Exekutive kann nicht Gesetze außer Kraft setzen.»
Seine Sprecherin Christiane Schwarte erläuterte: «Es geht um die rechtliche und um die praktische Frage. Rechtlich hat es keine Änderungen gegeben. Das Gesetz ist in Kraft (...) Aber die praktische Konsequenz ist die Stilllegung von sieben Atomkraftwerken.»
Auch Merkel selbst sagte, das Moratorium sei eine politische Aussage gewesen, die rechtlich ausgefüllt worden sei durch eine Anknüpfung an das Atomgesetz, Artikel 19. «Der löst Länderhandeln aus... Die Länder haben jetzt einfach veranlasst, dass hier die älteren sieben Kernkraftwerke stillgelegt werden für den Zeitraum von drei Monaten, und damit bedarf es keiner Befassung des Deutschen Bundestages, weil es ein bestehendes und vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz ist, das jetzt im Vollzug der Länder umgesetzt wird», sagte sie in der Sendung «RTL Aktuell». Die Abschaltung der sieben Meiler sei auch ohne Beschluss des Bundestags rechtmäßig.
Der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, empfahl der Bundesregierung eine rasche Vereinbarung mit den Energieunternehmen zur Stilllegung alter Kernkraftwerke. Nur so könne die rechtliche Unsicherheit über das von Merkel angekündigte Moratorium aus dem Weg geräumt werden, sagte er der dpa. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
Mfg Thomas
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