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Entscheidung über neuen Lokführerstreik offen
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Entscheidung über neuen Lokführerstreik offen
Neuerlicher Streik oder Wiederaufnahme von Tarifverhandlungen - darüber wollte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) noch am Mittwoch entscheiden. Ihr lag eine Einladung der Deutschen Bahn zu Gesprächen an diesem Freitag vor.
Grundlage war ein Schreiben des bundeseigenen Konzerns vom Vortag. Darin hatte die Bahn nach eigenen Angaben ihr «Angebotspaket und alle Verhandlungsgegenstände erläutert und konkretisiert».
Mit drei Warnstreiks und einem 14-stündigen regulären Streik hatte die GDL in den vergangenen Wochen den bundesweiten Bahnverkehr mehrmals stark behindert.
Zumindest bei der privaten Nord-Ostsee-Bahn (NOB) werden die Lokführer die Arbeit vorerst nicht wieder niederlegen. NOB und GDL vereinbarten stattdessen am Mittwoch vor dem Kieler Arbeitsgericht in einem Eilverfahren die Aufnahme von Verhandlungen über einen Haustarif. Beide Seiten folgten damit einem Vergleichsvorschlag des Gerichts. Danach wird die NOB bis zum 24. März ein Tarifangebot vorlegen und die GDL einen Termin für den Verhandlungsbeginn über einen Haustarif nennen. Bis zum Abschluss oder dem Scheitern der Verhandlungen darf nicht gestreikt werden, sagte die Richterin Sabine Göldner-Dahmke.
Die NOB, eine Tochtergesellschaft des Verkehrskonzerns Veolia, hatte eine Einstweilige Anordnung zum Verbot von Streikmaßnahmen beantragt. Sie ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und will sich nicht zu Verhandlungen über einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag drängen lassen.
Die Führung der GDL beriet am Nachmittag noch über das Angebot der bundeseigenen Deutschen Bahn. Die Gewerkschaft will einheitliche Tarifstandards im Nah-, Fern- und Güterverkehr durchsetzen - egal, bei welchem Betreiber sie arbeiten. Eine zentrale Forderung sind einheitliche Einkommen auf dem Niveau des Marktführers Deutsche Bahn sowie fünf Prozent Aufschlag - auch bei den großen Bahn-Konkurrenten Abellio, Arriva, Benex, Keolis, eolia und Hessische Landesbahn.
Bei Haustarifen sollen einheitliche Rahmenbedingungen garantieren, dass Beschäftigte bei Betreiberwechsel zu gleichen Bedingungen übernommen werden. Zudem sollen Lokführer nach traumatischen Ereignissen und bei gesundheitlichen Einschränkungen abgesichert sein. (Quelle: Frankfurt/Kiel (dpa/lby))
Grundlage war ein Schreiben des bundeseigenen Konzerns vom Vortag. Darin hatte die Bahn nach eigenen Angaben ihr «Angebotspaket und alle Verhandlungsgegenstände erläutert und konkretisiert».
Mit drei Warnstreiks und einem 14-stündigen regulären Streik hatte die GDL in den vergangenen Wochen den bundesweiten Bahnverkehr mehrmals stark behindert.
Zumindest bei der privaten Nord-Ostsee-Bahn (NOB) werden die Lokführer die Arbeit vorerst nicht wieder niederlegen. NOB und GDL vereinbarten stattdessen am Mittwoch vor dem Kieler Arbeitsgericht in einem Eilverfahren die Aufnahme von Verhandlungen über einen Haustarif. Beide Seiten folgten damit einem Vergleichsvorschlag des Gerichts. Danach wird die NOB bis zum 24. März ein Tarifangebot vorlegen und die GDL einen Termin für den Verhandlungsbeginn über einen Haustarif nennen. Bis zum Abschluss oder dem Scheitern der Verhandlungen darf nicht gestreikt werden, sagte die Richterin Sabine Göldner-Dahmke.
Die NOB, eine Tochtergesellschaft des Verkehrskonzerns Veolia, hatte eine Einstweilige Anordnung zum Verbot von Streikmaßnahmen beantragt. Sie ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und will sich nicht zu Verhandlungen über einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag drängen lassen.
Die Führung der GDL beriet am Nachmittag noch über das Angebot der bundeseigenen Deutschen Bahn. Die Gewerkschaft will einheitliche Tarifstandards im Nah-, Fern- und Güterverkehr durchsetzen - egal, bei welchem Betreiber sie arbeiten. Eine zentrale Forderung sind einheitliche Einkommen auf dem Niveau des Marktführers Deutsche Bahn sowie fünf Prozent Aufschlag - auch bei den großen Bahn-Konkurrenten Abellio, Arriva, Benex, Keolis, eolia und Hessische Landesbahn.
Bei Haustarifen sollen einheitliche Rahmenbedingungen garantieren, dass Beschäftigte bei Betreiberwechsel zu gleichen Bedingungen übernommen werden. Zudem sollen Lokführer nach traumatischen Ereignissen und bei gesundheitlichen Einschränkungen abgesichert sein. (Quelle: Frankfurt/Kiel (dpa/lby))
Mfg Thomas
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