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Schlafwagenbrand von 2002: Bahn und Schaffner vor Gericht
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Schlafwagenbrand von 2002: Bahn und Schaffner vor Gericht
Die Deutsche Bahn und ein deutscher Zugbegleiter stehen seit Montag wegen eines Schlafwagenbrandes mit zwölf Toten vor gut acht Jahren in Frankreich vor Gericht. Sie müssen sich in Nancy gemeinsam mit der französischen Bahn SNCF wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Der Bahn werden Sicherheitsmängel an dem Schlafwagen vorgeworfen.
Kurz nach Prozessbeginn forderte die SNCF vergeblich, das Verfahren wegen formaler Fehler einzustellen.
Im Nachtzug Paris-München war im November 2002 ein Feuer ausgebrochen, weil der Zugbegleiter Volker J. eine Tasche auf einer eingeschalteten Herdplatte abgestellt hatte. Seine Dienstkleidung, die an einem nicht dafür vorgesehenen Platz hing, fing sofort Feuer. Wegen der Klimaanlage breiteten sich Rauch und Flammen sekundenschnell aus. Unter den Toten waren auch drei Deutsche sowie eine fünfköpfige amerikanische Familie. Acht Menschen wurden verletzt.
Der Schlafwagen war verriegelt gewesen - was die Rettung erschwerte, aber damals in deutschen Zügen üblich war. Die Bahn weist die Vorwürfe zurück und will auf Freispruch plädieren. «Die DB weist darauf hin, dass der Schlafwagen den gültigen Normen und Regelungen entsprochen hat und vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassen war», heißt es in einer am Montag verbreiteten Stellungnahme. Er sei zwei Tage vor dem Unglück zuletzt technisch überprüft worden.
Probleme gab es nach Darstellung der Deutschen Bahn auch bei der deutsch-französischen Zusammenarbeit: So konnte der deutsche Zugbegleiter nach Ausbruch des Feuers weder den Lokführer noch den französischen Zugchef erreichen. Letzter war für die Sicherheit des Zugs verantwortlich. Nach Ansicht der Bahn hätte er darauf bestehen können, die Türen offen zu lassen.
Die Bahn sprach den Hinterbliebenen am Montag erneut ihre Anteilnahme aus. Sie weist außerdem darauf hin, dass das betroffene Schlafwagenmodell, das aus den 60er Jahren stammte, längst durch moderne Wagen abgelöst sei.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem heute 63 Jahre alten Zugbegleiter bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 45 000 Euro. Die deutsche und französische Bahn riskieren eine Geldstrafe von je 225 000 Euro - und einen beachtlichen Imageschaden. Der Prozess soll zwei Wochen dauern. Das Urteil wird erst später verkündet. (Quelle: Paris (dpa/lby))
Der Bahn werden Sicherheitsmängel an dem Schlafwagen vorgeworfen.
Kurz nach Prozessbeginn forderte die SNCF vergeblich, das Verfahren wegen formaler Fehler einzustellen.
Im Nachtzug Paris-München war im November 2002 ein Feuer ausgebrochen, weil der Zugbegleiter Volker J. eine Tasche auf einer eingeschalteten Herdplatte abgestellt hatte. Seine Dienstkleidung, die an einem nicht dafür vorgesehenen Platz hing, fing sofort Feuer. Wegen der Klimaanlage breiteten sich Rauch und Flammen sekundenschnell aus. Unter den Toten waren auch drei Deutsche sowie eine fünfköpfige amerikanische Familie. Acht Menschen wurden verletzt.
Der Schlafwagen war verriegelt gewesen - was die Rettung erschwerte, aber damals in deutschen Zügen üblich war. Die Bahn weist die Vorwürfe zurück und will auf Freispruch plädieren. «Die DB weist darauf hin, dass der Schlafwagen den gültigen Normen und Regelungen entsprochen hat und vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassen war», heißt es in einer am Montag verbreiteten Stellungnahme. Er sei zwei Tage vor dem Unglück zuletzt technisch überprüft worden.
Probleme gab es nach Darstellung der Deutschen Bahn auch bei der deutsch-französischen Zusammenarbeit: So konnte der deutsche Zugbegleiter nach Ausbruch des Feuers weder den Lokführer noch den französischen Zugchef erreichen. Letzter war für die Sicherheit des Zugs verantwortlich. Nach Ansicht der Bahn hätte er darauf bestehen können, die Türen offen zu lassen.
Die Bahn sprach den Hinterbliebenen am Montag erneut ihre Anteilnahme aus. Sie weist außerdem darauf hin, dass das betroffene Schlafwagenmodell, das aus den 60er Jahren stammte, längst durch moderne Wagen abgelöst sei.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem heute 63 Jahre alten Zugbegleiter bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 45 000 Euro. Die deutsche und französische Bahn riskieren eine Geldstrafe von je 225 000 Euro - und einen beachtlichen Imageschaden. Der Prozess soll zwei Wochen dauern. Das Urteil wird erst später verkündet. (Quelle: Paris (dpa/lby))
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