
«Unsere Forensikabteilungen sind für psychisch kranke Straftäter da und nicht für Häftlinge, die zusätzlich zu ihrer Gefängnisstrafe zu nachträglicher Sicherungsverwahrung verurteilt wurden.» Bislang saßen sie diese Form der Haft in Gefängnissen ab. Nun sollen sie in psychiatrischen Kliniken unterkommen. Grundlage dafür ist das neue Therapie- und Unterbringungsgesetz. (Quelle: München (dpa/lby))















