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Bundeswehr: Afghanin nicht von Deutschen getötet
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Bundeswehr: Afghanin nicht von Deutschen getötet
Kundus (dpa) - Deutsche Soldaten sind nach einer Untersuchung der Bundeswehr nicht für den Tod einer Zivilistin in der nordafghanischen Provinz Kundus verantwortlich.
Das könne «derzeit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden», sagte ein Sprecher der Bundeswehr im regionalen Hauptquartier in Masar-i-Scharif am Samstag unter Berufung auf den vorläufigen Untersuchungsbericht.
Der Bericht widerspricht damit Anschuldigungen der örtlichen Polizei.
Sie hatte den Deutschen vorgeworfen, die Afghanin im Distrikt Char Darah am vergangenen Mittwoch versehentlich erschossen zu haben. Char Darahs Polizeichef Gulam Mahidin hatte gesagt, deutsche Soldaten hätten einen «Fehler» gemacht. Nach Angaben der Bundeswehr war eine deutsche Patrouille beschossen worden und hatte das Feuer erwidert. Später sei einer zweiten Patrouille rund 1400 Meter entfernt eine Frau mit einer Kopfverletzung übergeben worden.
In einer Mitteilung der Bundeswehr hieß es am Samstag zu dem Vorfall, die Untersuchung der im Feldlazarett in Kundus verstorbenen Afghanin «schließt die Verletzung durch eine Schussverletzung oder Querschläger nahezu aus. In der Wunde wurden keine Projektile oder Splitter aufgefunden, und auch die Wundränder wiesen keine Anhaltspunkte für eine Schussverletzung auf.»
Bei dem Vorfall war eine zweite Afghanin leicht verletzt worden. Dazu teilte die Bundeswehr unter Berufung auf den vorläufigen Bericht mit, die Knieverletzung dieser Frau sei «wahrscheinlich auf eine mittelbare Wirkung der Gefechtssituation zurückzuführen. Die Splitter können sowohl durch eigenes Feuer wie auch durch Feuer der Aufständischen verursacht worden sein.» Die Verletzung sei aber so leicht gewesen, dass sie nicht weiter behandelt werden müsse.
Die Bundeswehr teilte zu den Vorwürfen des Polizeichefs von Char Darah mit, er habe bei einem Gespräch nach dem Vorfall keine Anschuldigungen gegen die Truppe erhoben. Bei diesem Gespräch hätten Angehörige der Toten keine Forderungen gestellt. Der vorläufige Bundeswehr-Bericht zu dem Vorfall werde dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof «zeitnah zur Verfügung gestellt».
Das könne «derzeit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden», sagte ein Sprecher der Bundeswehr im regionalen Hauptquartier in Masar-i-Scharif am Samstag unter Berufung auf den vorläufigen Untersuchungsbericht.
Der Bericht widerspricht damit Anschuldigungen der örtlichen Polizei.
Sie hatte den Deutschen vorgeworfen, die Afghanin im Distrikt Char Darah am vergangenen Mittwoch versehentlich erschossen zu haben. Char Darahs Polizeichef Gulam Mahidin hatte gesagt, deutsche Soldaten hätten einen «Fehler» gemacht. Nach Angaben der Bundeswehr war eine deutsche Patrouille beschossen worden und hatte das Feuer erwidert. Später sei einer zweiten Patrouille rund 1400 Meter entfernt eine Frau mit einer Kopfverletzung übergeben worden.
In einer Mitteilung der Bundeswehr hieß es am Samstag zu dem Vorfall, die Untersuchung der im Feldlazarett in Kundus verstorbenen Afghanin «schließt die Verletzung durch eine Schussverletzung oder Querschläger nahezu aus. In der Wunde wurden keine Projektile oder Splitter aufgefunden, und auch die Wundränder wiesen keine Anhaltspunkte für eine Schussverletzung auf.»
Bei dem Vorfall war eine zweite Afghanin leicht verletzt worden. Dazu teilte die Bundeswehr unter Berufung auf den vorläufigen Bericht mit, die Knieverletzung dieser Frau sei «wahrscheinlich auf eine mittelbare Wirkung der Gefechtssituation zurückzuführen. Die Splitter können sowohl durch eigenes Feuer wie auch durch Feuer der Aufständischen verursacht worden sein.» Die Verletzung sei aber so leicht gewesen, dass sie nicht weiter behandelt werden müsse.
Die Bundeswehr teilte zu den Vorwürfen des Polizeichefs von Char Darah mit, er habe bei einem Gespräch nach dem Vorfall keine Anschuldigungen gegen die Truppe erhoben. Bei diesem Gespräch hätten Angehörige der Toten keine Forderungen gestellt. Der vorläufige Bundeswehr-Bericht zu dem Vorfall werde dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof «zeitnah zur Verfügung gestellt».
Mfg Thomas
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