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Ex-Terroristen schweigen zum Anschlag auf Buback
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Ex-Terroristen schweigen zum Anschlag auf Buback
Die Appelle an das Gewissen bewirkten nichts - im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback haben vier ehemalige RAF-Terroristen ihr Schweigen gewahrt.
Sie beriefen sich am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart auf ein Auskunftsverweigerungsrecht - demnach muss niemand Angaben machen, mit denen er sich selbst belasten könnte.

In Stuttgarter steht die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vor Gericht, die an der Planung und Organisation des Attentats beteiligt gewesen sein soll.
Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland appellierte «im Namen der Gesellschaft und im Namen der Opfer» an die Zeugen, zur Aufklärung des Mordanschlags am 7. April 1977 beizutragen. Auch der Vertreter der Anklage, Bundesanwalt Walter Hemberger, forderte die ehemaligen Terroristen auf, ihr Schweigen zu brechen: «Keine drei Meter von Ihnen entfernt sitzt Michael Buback, der einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, wer seinen Vater erschossen hat.»
Der Auftritt der Zeugen: Eine teilweise gespenstische Parade der «zweiten Generation» der RAF, alle nur noch Schatten ihrer selbst. Günter Sonnenberg kommt mit einer olivgrünen Jacke in den Gerichtssaal geschlurft, die Kapuze tief ins Gesicht gezogen, unrasiert, eine Sonnenbrille vor den Augen. Rolf Heisler, gezeichnet von 26 Jahren Haft, ein aschfahles, eingefallenes Gesicht mit großer Hornbrille und Hut. Waltraud L. mit getönter Brille und hennaroten Haaren. Nur Stefan Wisniewski wirkt körperlich gesund.
Der Vorsitzende Richter war entschlossen, es den Ex-Terroristen nicht zu einfach zu machen - immer wieder versuchte er es aufs Neue, arbeitete sich durch seinen Fragenkatalog, zu jedem Thema mussten die Zeugen Stellung nehmen. Die Antwort war immer die gleiche: Keine Aussage.
Sonnenberg ist der erste in der Reihe. Als Verena Becker in den Saal kommt, umarmen sich die beiden kurz - eine ungewöhnliche Geste, bis dahin schien Becker eher bemüht, ihren ehemaligen Genossen nicht mehr in die Augen schauen zu müssen. Sonnenberg gilt als derjenige, der wahrscheinlich das Motorrad steuerte, von dem aus Buback am 7. April 1977 erschossen wurde. Wer vom Rücksitz aus die Schüsse abfeuerte, ist bis heute ungeklärt. Nebenkläger Michael Buback ist überzeugt, dass es die angeklagte Verena Becker war. Hierfür hat der Prozess bislang jedoch keine Anhaltspunkte ergeben.
Als der Richter ihn fragt, warum er nicht arbeiten kann, wird Sonnenberg ungeduldig: «Ihnen ist wohl bekannt, dass ich 1977 einen Schuss in den Kopf bekommen habe. Warum stellen Sie solche Fragen?», fährt er den Richter an. 13 Jahre lang saß Sonnenberg in Haft, wegen der Schießerei bei seiner Festnahme. «Totalisolation», sagt Sonnenberg. «Es waren Ihre Kollegen, die dafür Verantwortung haben.» Bundesanwalt Walter Hemberger widerspricht: Sonnenberg sei mit anderen ehemaligen RAF-Mitgliedern zusammengelegt worden. 1992 wurde er freigelassen. Wegen des Buback-Mordes musste er nicht vor Gericht, er galt als verhandlungsunfähig.
Gegen Stefan Wisniewski hingegen wird weiter ermittelt. Ex- Terrorist Peter-Jürgen Boock hatte ihn als möglichen Schützen beim Attentat auf Buback genannt. Konkrete Anhaltspunkte gibt es kaum - Boock meint, dass Wisniewski nach dem Anschlag in Amsterdam anrief, um die dort wartende RAF-Gruppe zu informieren, hatte aber nicht selbst mit ihm gesprochen.
Am Nachmittag werden Heisler und Waltraud L. vernommen, unermüdlich liest Richter Wieland seine Fragen vor, jedes Mal appelliert er an «die Moral und das Gewissen» - es hilft nicht. Dann, kurz vor Ende des Verhandlungstages, doch noch eine kleine Überraschung in diesem bislang eher unaufgeregt-bürokratischen Prozess: Drei Demonstranten rollen im Gerichtssaal ein rotes Transparent aus, «Solidarität mit den 10 ehemaligen Militanten aus der RAF» steht darauf, eine junge Frau skandiert «Freiheit für alle politischen Gefangenen!». Die jungen Sympathisanten - der älteste ist Mitte 20 - werden sofort von Justizwachtmeistern abgeführt, sie wehren sich nicht. Das Gericht verhängt gegen jeden von ihnen 150 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise drei Tage Haft. (Quelle: Stuttgart (dpa/lby))
Sie beriefen sich am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart auf ein Auskunftsverweigerungsrecht - demnach muss niemand Angaben machen, mit denen er sich selbst belasten könnte.

In Stuttgarter steht die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vor Gericht, die an der Planung und Organisation des Attentats beteiligt gewesen sein soll.
Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland appellierte «im Namen der Gesellschaft und im Namen der Opfer» an die Zeugen, zur Aufklärung des Mordanschlags am 7. April 1977 beizutragen. Auch der Vertreter der Anklage, Bundesanwalt Walter Hemberger, forderte die ehemaligen Terroristen auf, ihr Schweigen zu brechen: «Keine drei Meter von Ihnen entfernt sitzt Michael Buback, der einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, wer seinen Vater erschossen hat.»
Der Auftritt der Zeugen: Eine teilweise gespenstische Parade der «zweiten Generation» der RAF, alle nur noch Schatten ihrer selbst. Günter Sonnenberg kommt mit einer olivgrünen Jacke in den Gerichtssaal geschlurft, die Kapuze tief ins Gesicht gezogen, unrasiert, eine Sonnenbrille vor den Augen. Rolf Heisler, gezeichnet von 26 Jahren Haft, ein aschfahles, eingefallenes Gesicht mit großer Hornbrille und Hut. Waltraud L. mit getönter Brille und hennaroten Haaren. Nur Stefan Wisniewski wirkt körperlich gesund.
Der Vorsitzende Richter war entschlossen, es den Ex-Terroristen nicht zu einfach zu machen - immer wieder versuchte er es aufs Neue, arbeitete sich durch seinen Fragenkatalog, zu jedem Thema mussten die Zeugen Stellung nehmen. Die Antwort war immer die gleiche: Keine Aussage.
Sonnenberg ist der erste in der Reihe. Als Verena Becker in den Saal kommt, umarmen sich die beiden kurz - eine ungewöhnliche Geste, bis dahin schien Becker eher bemüht, ihren ehemaligen Genossen nicht mehr in die Augen schauen zu müssen. Sonnenberg gilt als derjenige, der wahrscheinlich das Motorrad steuerte, von dem aus Buback am 7. April 1977 erschossen wurde. Wer vom Rücksitz aus die Schüsse abfeuerte, ist bis heute ungeklärt. Nebenkläger Michael Buback ist überzeugt, dass es die angeklagte Verena Becker war. Hierfür hat der Prozess bislang jedoch keine Anhaltspunkte ergeben.
Als der Richter ihn fragt, warum er nicht arbeiten kann, wird Sonnenberg ungeduldig: «Ihnen ist wohl bekannt, dass ich 1977 einen Schuss in den Kopf bekommen habe. Warum stellen Sie solche Fragen?», fährt er den Richter an. 13 Jahre lang saß Sonnenberg in Haft, wegen der Schießerei bei seiner Festnahme. «Totalisolation», sagt Sonnenberg. «Es waren Ihre Kollegen, die dafür Verantwortung haben.» Bundesanwalt Walter Hemberger widerspricht: Sonnenberg sei mit anderen ehemaligen RAF-Mitgliedern zusammengelegt worden. 1992 wurde er freigelassen. Wegen des Buback-Mordes musste er nicht vor Gericht, er galt als verhandlungsunfähig.
Gegen Stefan Wisniewski hingegen wird weiter ermittelt. Ex- Terrorist Peter-Jürgen Boock hatte ihn als möglichen Schützen beim Attentat auf Buback genannt. Konkrete Anhaltspunkte gibt es kaum - Boock meint, dass Wisniewski nach dem Anschlag in Amsterdam anrief, um die dort wartende RAF-Gruppe zu informieren, hatte aber nicht selbst mit ihm gesprochen.
Am Nachmittag werden Heisler und Waltraud L. vernommen, unermüdlich liest Richter Wieland seine Fragen vor, jedes Mal appelliert er an «die Moral und das Gewissen» - es hilft nicht. Dann, kurz vor Ende des Verhandlungstages, doch noch eine kleine Überraschung in diesem bislang eher unaufgeregt-bürokratischen Prozess: Drei Demonstranten rollen im Gerichtssaal ein rotes Transparent aus, «Solidarität mit den 10 ehemaligen Militanten aus der RAF» steht darauf, eine junge Frau skandiert «Freiheit für alle politischen Gefangenen!». Die jungen Sympathisanten - der älteste ist Mitte 20 - werden sofort von Justizwachtmeistern abgeführt, sie wehren sich nicht. Das Gericht verhängt gegen jeden von ihnen 150 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise drei Tage Haft. (Quelle: Stuttgart (dpa/lby))
Mfg Thomas
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Thomas - Administrator

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