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Kreuzer: Würde nicht gegen Ex-Verwaltungsräte klagen
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Kreuzer: Würde nicht gegen Ex-Verwaltungsräte klagen
Der Vorsitzende des BayernLB-Untersuchungsausschusses, Thomas Kreuzer (CSU), würde nach eigenen Worten nicht gegen die frühere Verwaltungsratsspitze klagen. Auf die Frage, ob er, wenn er heute BayernLB-Vorstandschef wäre, gegen Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser und den früheren Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) wegen des HGAA-Debakels Klage einreichen würde, sagte Kreuzer am Donnerstag: «Bei dieser Sachlage nicht.»
Gleichwohl kommt die CSU in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass bei Naser und Faltlhauser grobe Fahrlässigkeit in Betracht kommt. «Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass grobe Fahrlässigkeit nicht sicher angenommen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann», sagte der Ausschussvorsitzende Kreuzer. (Quelle: München (dpa/lby))
Gleichwohl kommt die CSU in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass bei Naser und Faltlhauser grobe Fahrlässigkeit in Betracht kommt. «Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass grobe Fahrlässigkeit nicht sicher angenommen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann», sagte der Ausschussvorsitzende Kreuzer. (Quelle: München (dpa/lby))
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