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Behörden fragen immer öfter Konten ab
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Behörden fragen immer öfter Konten ab
Die Zahl der Kontenabfragen durch Finanzämter und Sozialbehörden ist im vergangenen Jahr erneut um etwa ein Drittel gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 2010 wurden über das Bundeszentralamt für Steuern in 56 696 Fällen Konten abgefragt, etwa 13 600 Abrufe mehr als im Jahr 2009.
Das teilte das Finanzministerium am Montag in Berlin auf Anfrage mit.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangte wegen des massiven Anstiegs ein Eingreifen.
Zur Förderung der Steuerehrlichkeit und Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch dürfen Behörden seit April 2005 Konten von Bürgern ermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Eine Kontenabfrage erfolgt aber erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse.
Von den 2010 erledigten Anfragen entfielen 48 558 Fälle auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Lediglich 8138 Fälle betrafen nicht-steuerliche Anfragen von Sozialbehörden.
Schaar führte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Montag) den sprunghaften Anstieg darauf zurück, dass die Kontrollbefugnisse der Behörden massiv ausgeweitet worden seien. Im Bereich der Strafverfolgung genüge der Anfangsverdacht. Hinzu komme, dass der Zahlungsverkehr zunehmend bargeldlos abgewickelt werde. «Es ist dringend erforderlich, die Befugnisse für die Behörden deutlich zu beschränken», sagte Schaar. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
Das teilte das Finanzministerium am Montag in Berlin auf Anfrage mit.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangte wegen des massiven Anstiegs ein Eingreifen.
Zur Förderung der Steuerehrlichkeit und Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch dürfen Behörden seit April 2005 Konten von Bürgern ermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Eine Kontenabfrage erfolgt aber erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse.
Von den 2010 erledigten Anfragen entfielen 48 558 Fälle auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Lediglich 8138 Fälle betrafen nicht-steuerliche Anfragen von Sozialbehörden.
Schaar führte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Montag) den sprunghaften Anstieg darauf zurück, dass die Kontrollbefugnisse der Behörden massiv ausgeweitet worden seien. Im Bereich der Strafverfolgung genüge der Anfangsverdacht. Hinzu komme, dass der Zahlungsverkehr zunehmend bargeldlos abgewickelt werde. «Es ist dringend erforderlich, die Befugnisse für die Behörden deutlich zu beschränken», sagte Schaar. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
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