Werbung - Gast
Photovoltaik & Solarthermie Förderung 2016
Keywords for this topic
leistung, aufgrund, unterstuetzen, rahmen, gesetz, erhaelt, aktuell, zusaetzlich, netz, dadurch, weiterhin, förderung, solarthermie, august, beispiel
leistung, aufgrund, unterstuetzen, rahmen, gesetz, erhaelt, aktuell, zusaetzlich, netz, dadurch, weiterhin, förderung, solarthermie, august, beispiel
First unread post • 1 post
• Page 1 of 1
Photovoltaik & Solarthermie Förderung 2016
Photovoltaik wird aufgrund des EEG, das "Erneuerbare-Energien-Gesetz", gefördert. Zum 01. August 2014 wurde das Gesetz letztmalig reformiert und die Solarenergie Förderung damals auf eine neue Grundlage gestellt. Dadurch bleibt im Kern die Einspeisevergütung erhalten (Strom der ins Netz eingespeist wird erhält so eine Vergütung vom Staat). Große Neuanlagen mit über 100 kWp Leistung erhalten die Solarenergie Förderung allerdings nicht mehr und müssen ihren Strom ab sofort selbst vermarkten (z.B. mit Hilfe eines Direktvermarkters), erhalten jedoch als Ausgleich zur ursprünglichen Solaranlagen Förderung eine sogenannte "Marktprämie".
Wer nun allerdings seinen erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen will, muss mit einer neu gebauten Photovoltaik Anlage ab jetzt auch eine Abgabe zahlen; von dieser Regelung sind Kleinanlagen - wie sie klassisch auf Ein- und Mehrfamilienhäusern gebaut werden (bis 10 kWp Nennleistung) - ausgenommen.
Es ergeben sich somit aktuell folgende Sätze für die Solarenergie Förderung bei Photovoltaik Anlagen:
Neben der genannten staatlich garantierten Einspeisevergütung gewährt die KfW Bankengruppe Kredite für Photovoltaikanlagen und seit Mai 2013 auch für Solarstromspeicher. Der Stromspeicher-Kredit kann für die Nachrüstung eines Speichers sowie für die Neuanschaffung inkl. einer Photovoltaikanlage beantragt werden. Durch einen attraktiven Tilgungszuschuss von bis zu 660€ pro kWp PV-Leistung lassen sich die Anschaffungskosten eines Speichers um einige tausend Euro senken. Nachdem diese Förderung Ende 2015 auslaufen sollte, wurde diese nun offiziell verlängert.
Förderung für heizungsunterstützende Solarthermieanlagen 2016
Für Solarthermie gibt es bundesweit zwei Formen der Solaranlagen Förderung – zum einen von der KfW-Bankengruppe und zum anderen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die KfW gewährt Solarthermie Förderung durch zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro für Neubauten und 75.000 Euro bei einer Haussanierung.
Das BAFA vergibt für Solarthermie 2016 im Bestandsbau als Basisförderung:
◦einen Mindestförderbetrag von 2000 Euro für thermische Solaranlagen, die Warmwasser bereiten und die Heizung unterstützen und eine Kollektorfläche von bis zu 14 Quadratmetern aufweisen.
◦Ist die Anlage zwischen 11 bis 40 m2 groß, so erhält man weitere 140 Euro pro m2 angefangener Kollektorfläche.
◦Zusätzlich können Sie verschiedene Boni erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen:
◾der Kesseltauschbonus von 500 € (Einbau eines Brennwertkessels zusätzlich zur Solaranlage)
◾der Kombinationsbonus von 500€ (Kombination mit Biomassekessel oder Wärmepumpe)
◾der Effizienzbonus (Solaranlage auf besonders energieffizientem Gebäude) und der
◾Erweiterungsbonus (Erweiterung einer bestehenden Solaranlage).
Diese Solaranlagen Förderung gilt allerdings nur für Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung.
Förderung für Brauchwasser-Solarthermieanlagen 2016
•Wenn die Solaranlage nur das Warmwasser bereitet und nicht der Raumheizung dient und eine Kollektorfläche zwischen 3 bis 10 m2 aufweist, vergibt das BAFA eine Basisförderung von 500 Euro.
•Weitere Solaranlagen Förderung gibt es, wenn die Solaranlage zwischen 11 und 40 m2 Kollektorfläche aufweist. In diesem Fall erhält man zusätzlich zur Basisförderung 50 Euro pro m2 Bruttokollektorfläche.
Weiterhin gibt es im Rahmen der Solarenergie Förderung auch einen regenerativen Kombinationsbonus für Warmwasseranlagen; wird eine solche Anlage mit einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung (Beispiel Pelletheizung) kombiniert, gibt es hierfür 500 Euro.
Ein weiterer Zuschuss ist noch der Innovationsbonus von 100 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche im Gebäudebestand und 75 Euro pro Quadratmeter im Neubau für Warmwasser-Solarthermie bei einer Kollektorfläche von 20 m² bis 100 m² für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche. Des Weiteren gilt die Innovations-Solaranlagen Förderung auch im Neubau!
Wer nun allerdings seinen erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen will, muss mit einer neu gebauten Photovoltaik Anlage ab jetzt auch eine Abgabe zahlen; von dieser Regelung sind Kleinanlagen - wie sie klassisch auf Ein- und Mehrfamilienhäusern gebaut werden (bis 10 kWp Nennleistung) - ausgenommen.
Es ergeben sich somit aktuell folgende Sätze für die Solarenergie Förderung bei Photovoltaik Anlagen:
Neben der genannten staatlich garantierten Einspeisevergütung gewährt die KfW Bankengruppe Kredite für Photovoltaikanlagen und seit Mai 2013 auch für Solarstromspeicher. Der Stromspeicher-Kredit kann für die Nachrüstung eines Speichers sowie für die Neuanschaffung inkl. einer Photovoltaikanlage beantragt werden. Durch einen attraktiven Tilgungszuschuss von bis zu 660€ pro kWp PV-Leistung lassen sich die Anschaffungskosten eines Speichers um einige tausend Euro senken. Nachdem diese Förderung Ende 2015 auslaufen sollte, wurde diese nun offiziell verlängert.
Förderung für heizungsunterstützende Solarthermieanlagen 2016
Für Solarthermie gibt es bundesweit zwei Formen der Solaranlagen Förderung – zum einen von der KfW-Bankengruppe und zum anderen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die KfW gewährt Solarthermie Förderung durch zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro für Neubauten und 75.000 Euro bei einer Haussanierung.
Das BAFA vergibt für Solarthermie 2016 im Bestandsbau als Basisförderung:
◦einen Mindestförderbetrag von 2000 Euro für thermische Solaranlagen, die Warmwasser bereiten und die Heizung unterstützen und eine Kollektorfläche von bis zu 14 Quadratmetern aufweisen.
◦Ist die Anlage zwischen 11 bis 40 m2 groß, so erhält man weitere 140 Euro pro m2 angefangener Kollektorfläche.
◦Zusätzlich können Sie verschiedene Boni erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen:
◾der Kesseltauschbonus von 500 € (Einbau eines Brennwertkessels zusätzlich zur Solaranlage)
◾der Kombinationsbonus von 500€ (Kombination mit Biomassekessel oder Wärmepumpe)
◾der Effizienzbonus (Solaranlage auf besonders energieffizientem Gebäude) und der
◾Erweiterungsbonus (Erweiterung einer bestehenden Solaranlage).
Diese Solaranlagen Förderung gilt allerdings nur für Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung.
Förderung für Brauchwasser-Solarthermieanlagen 2016
•Wenn die Solaranlage nur das Warmwasser bereitet und nicht der Raumheizung dient und eine Kollektorfläche zwischen 3 bis 10 m2 aufweist, vergibt das BAFA eine Basisförderung von 500 Euro.
•Weitere Solaranlagen Förderung gibt es, wenn die Solaranlage zwischen 11 und 40 m2 Kollektorfläche aufweist. In diesem Fall erhält man zusätzlich zur Basisförderung 50 Euro pro m2 Bruttokollektorfläche.
Weiterhin gibt es im Rahmen der Solarenergie Förderung auch einen regenerativen Kombinationsbonus für Warmwasseranlagen; wird eine solche Anlage mit einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung (Beispiel Pelletheizung) kombiniert, gibt es hierfür 500 Euro.
Ein weiterer Zuschuss ist noch der Innovationsbonus von 100 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche im Gebäudebestand und 75 Euro pro Quadratmeter im Neubau für Warmwasser-Solarthermie bei einer Kollektorfläche von 20 m² bis 100 m² für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche. Des Weiteren gilt die Innovations-Solaranlagen Förderung auch im Neubau!
-
Thomas - Administrator
-
Users Information
Users Information
Werbung - Allgemein
1 post
• Page 1 of 1
Who is online
Users browsing this forum: No registered users and 23 guests
Who is online
Users browsing this forum: No registered users and 23 guests