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Vodafone kündigt Festnetz-Flat für Türkei-Telefonate
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Vodafone kündigt Festnetz-Flat für Türkei-Telefonate
Die "InternationalFlat 2" von Vodafone ist ab 15. Mai 2013 für Gespräche in die Türkei keine Flatrate mehr: Diese kosten dann einen Cent pro Minute – zusätzlich zu den 14,95 Euro, die monatlich für die Tarifoption fällig werden. Telefonate in andere Länder bleiben im Rahmen der optionalen Flatrate kostenlos. Vodafone begründet die Änderung damit, dass der türkische Netzbetreiber die Preise für die Durchleitung von Gesprächen verdoppelt habe.
Reklamationen von Kunden, die von der Preiserhöhung überrascht werden, will Vodafone mit Kulanzlösungen im Einzelfall berücksichtigen. Der Hauptvertrag kann nach Ansicht des Unternehmens aber nicht gekündigt werden. Lediglich die Zusatzoption sei jederzeit stornierbar.
Das Landgericht Hamburg entschied hingegen in einem Verfahren, das die Verbraucherzentrale Hamburg angestrengt hatte, dass Telefonprovider einzelne Zusatzoptionen nachträglich nicht kündigen dürfen (Az.: 312 O 170/12). Bei einer Preiserhöhung einer Tarifoption hat der Verbraucher demzufolge das Recht, den Hauptvertrag vorzeitig zu kündigen.
Mit einer Reklamationswelle rechnet Vodafone aber nicht, wie ein Sprecher auf Nachfrage von heise online erklärte. Besonders bei türkischstämmigen Vodafone-Kunden hat die Preiserhöhung allerdings zu Unmut geführt. Viele nutzten bislang die Flatrate, um mit Familienangehörigen und Freunden in der Türkei kostengünstig in Kontakt zu bleiben. Zahlreiche Telefonanbieter, etwa O2, Congstar, die Telekom, Kabel Deutschland und Unitymedia haben weiterhin Flatrates für Telefonate in die Türkei zu vergleichbaren Konditionen wie bislang Vodafone im Angebot.
Reklamationen von Kunden, die von der Preiserhöhung überrascht werden, will Vodafone mit Kulanzlösungen im Einzelfall berücksichtigen. Der Hauptvertrag kann nach Ansicht des Unternehmens aber nicht gekündigt werden. Lediglich die Zusatzoption sei jederzeit stornierbar.
Das Landgericht Hamburg entschied hingegen in einem Verfahren, das die Verbraucherzentrale Hamburg angestrengt hatte, dass Telefonprovider einzelne Zusatzoptionen nachträglich nicht kündigen dürfen (Az.: 312 O 170/12). Bei einer Preiserhöhung einer Tarifoption hat der Verbraucher demzufolge das Recht, den Hauptvertrag vorzeitig zu kündigen.
Mit einer Reklamationswelle rechnet Vodafone aber nicht, wie ein Sprecher auf Nachfrage von heise online erklärte. Besonders bei türkischstämmigen Vodafone-Kunden hat die Preiserhöhung allerdings zu Unmut geführt. Viele nutzten bislang die Flatrate, um mit Familienangehörigen und Freunden in der Türkei kostengünstig in Kontakt zu bleiben. Zahlreiche Telefonanbieter, etwa O2, Congstar, die Telekom, Kabel Deutschland und Unitymedia haben weiterhin Flatrates für Telefonate in die Türkei zu vergleichbaren Konditionen wie bislang Vodafone im Angebot.
Mfg Thomas
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Thomas - Administrator
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