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Verbraucherschutzministerin fordert Demoversion für Apps


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Verbraucherschutzministerin fordert Demoversion für Apps

Unread postby Thomas » Tue 7. May 2013, 23:58,
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Die hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich hat kritisiert, dass es derzeit in den meisten Fällen kein Rückgaberecht für digitale Güter gebe. Sie will, dass Anbieter dazu zu verpflichtet werden, Demoversionen von Apps, Software oder Musik anzubieten.

Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) kritisiert, dass es für Verbraucher kein Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Güter gibt. "Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht", kritisiert Puttrich. Die Ministerin forderte die Bundesregierung daher auf, sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht für einen Ausgleich für das beim Kauf digitaler Güter mit Beginn des Downloads erlöschende Widerrufsrecht einzusetzen.

"Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine Rückgabe bisher oft nicht möglich. Das ist dem Verbraucher meist nicht bewusst. Der Verbraucher muss aber die Chance haben, sich zu entscheiden, ob ihm ein Produkt gefällt oder nicht", betonte Puttrich. Derzeit erlösche das Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Güter wie beispielsweise Apps mit dem Download. Allerdings schwebt ihr als Lösung kein Widerrufsrecht vor, wie sie im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz sagte, die ab dem 15. Mai 2013 in Bad Nauheim stattfindet.

Stattdessen will sie erreichen, dass es einen Ausgleich gibt, etwa eine Verpflichtung der Anbieter, dem Verbraucher eine Demoversion der Dateien, seien es Software, Apps oder Musik, anzubieten. Dann könnte der Verbraucher die Ware vor dem Kauf begutachten.

In Apples App Store ist pauschal keine Rückgaberegelung vorgesehen. Google gestattet im Play Store derzeit ein Rückgaberecht von 15 Minuten. Dies gilt seit Dezember 2010, davor konnten Kunden eine kostenpflichtige App einen Tag ausprobieren und sie bei Nichtgefallen zurückgeben.
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