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Unkalkulierbare Risiken für Softwareentwickler


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Unkalkulierbare Risiken für Softwareentwickler

Unread postby Thomas » Tue 7. May 2013, 23:54

Eigentlich dürfte es sie nicht geben und dennoch werden immer mehr vergeben: Softwarepatente in Europa. Damit verlieren Entwickler nach und nach die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren Computerprogrammen.

Grundsätzlich wird Software durch das Urheberrecht geschützt und nicht über Patente. Es gibt aber Ausnahmen im europäischen Patentrecht, die immer weiter ausgelegt werden. Selbst in Deutschland hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen die Praxis des Europäischen Patentamts bestätigt. Für Softwareentwickler heißt das, dass sie bestimmte Ausführungen einer geschützten Problemlösung ohne Zustimmung des Patentinhabers nicht mehr gewerblich verwenden dürfen.

Für Entwickler kommen zu dem Verlust ihrer Verwertungsrechte auch unkalkulierbare Kosten- und Haftungsrisiken hinzu. Überdies sind patentierte Softwarelösungen mit den Lizenzbedingungen von Open-Source-Software gar nicht in Einklang zu bringen. Deshalb hat der Bundestag kürzlich in einem Antrag beschlossen, die Patentierung von Software "effektiv zu begrenzen".

Das Europäische Patentübereinkommen, dem alle Mitgliedstaaten beigetreten sind, nimmt zwar Computerprogramme als solche vom Patentschutz aus. Die Praxis sieht allerdings anders aus: Das Europäische Patentamt erteilt Patente auf Computerprogramme, wenn diese als "technische Verfahren" oder "technische Vorrichtungen" bezeichnet werden können beziehungsweise wenn es sich um "durch Computer implementierte Erfindungen" handelt.

Die Zahl der softwarebezogenen Patente soll inzwischen bereits im hohen fünfstelligen Bereich liegen. Patentiert wird beispielsweise, wenn aufgrund von Softwareprogrammen schnellere Rechenzeiten erzielt werden können oder der Netzwerkverkehr optimiert werden kann. Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung 2009 und 2010 die Technizitätsanforderung als Kriterium bestätigt und sich damit dem Europäischen Patentamt in seiner Auslegungspraxis angenähert.

2005 war eine Richtlinie im Europäischen Parlament zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen gescheitert. Weil es nun überhaupt keine Richtlinie dazu gibt, ist von europäischer Seite die Erteilung von Softwarepatenten nicht eindeutig genug verboten. Die österreichische Abgeordnete Eva Lichtenberger hat sich für die Grünen im Europäischen Parlament mit dem Thema eingehender befasst. Sie beklagt eine "zunehmend schlechtere Rechtsprechung", da das Europäische Patentamt verstärkt Softwarepatente erteile. Vor allem für den innovativen Sektor kleinerer und mittlerer Unternehmen sei das ein "massives Problem", weil vor allem große Unternehmen die Patente beantragten.

Bei den Großen handelt es sich in Europa nicht nur um IT-Firmen wie Microsoft oder Apple, sondern auch um Unternehmen aus der Automobil- und Pharmabranche. Mittelstandsunternehmen beantragen vergleichsweise wenige Patente. Großunternehmen hingegen setzen Patente nicht selten gezielt strategisch ein, um Marktbereiche zu dominieren. Aktuell ist dies im Tablet-Markt an den Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung zu beobachten, die in einer Vielzahl von Ländern ausgefochten werden. Eva Lichtenberger erkennt eine klare Tendenz: "Das Europäische Patentamt ist auf Seiten der Großen, die die Kleinen vom Markt prozessieren". "Softwareentwickler riskieren ständig, wegen Patentverletzungen verklagt zu werden", sagt auch die Free Software Foundation Europe. Dies verursache eine Rechtsunsicherheit, "die für große Unternehmen teuer, für kleine hingegen möglicherweise tödlich" sei.

Das Gemeinschaftspatent, das 2014 in Kraft tritt, sieht Lichtenberger sogar als "Hintertür für Softwarepatente", da das Patentamt hier das von ihm entwickelte Fallrecht anwenden soll. Außerdem werden die erteilten Softwarepatente eine größere Verbreitung erreichen können. Beim Gemeinschaftspatent wird nämlich ein einziges Patent erteilt, das in allen EU-Mitgliedstaaten außer Spanien und Italien anerkannt wird. Das senkt die Kosten für die Anmeldung eines Patents, das in den Mitgliedstaaten gültig ist, enorm. Auch die Kosten für Gerichtsverfahren sinken entsprechend, der Gang zu einem einzigen Gerichtshof genügt. Es gibt daher die Befürchtung, dass die Zahl der Patentstreitigkeiten - und damit auch das Risiko von Softwareentwicklern verklagt zu werden - ansteigen wird.

Experten des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht kritisieren das Konstrukt des Gemeinschaftspatents insgesamt als zu komplex und unausgewogen. Sie halten es "in hohem Maße für gefährlich und kontraproduktiv". Insbesondere den Mittelstand werde das Patentsystem "im Hinblick auf eigene Innovation markant behindern". So gebe es vier verschiedene Rechtsregime, je nachdem, wo das Patent eingereicht wurde.

Lichtenberger begrüßt daher die Forderung des Deutschen Bundestages, eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung der Entscheidungspraxis der nationalen Patentämter sowie des Europäischen Patentamts durchzuführen. Seitens der Europäischen Kommission sieht sie keinen Versuch, die fragwürdige Praxis des Europäischen Patentamts einzudämmen - im Gegenteil: Die Kommission sei stolz darauf, dass grundsätzlich mehr Patente erteilt würden. Insofern gebe es seitens der Kommission auch bei der derzeitigen Reform des Copyrights keine Bemühungen, eine Klarstellung in Sachen Softwarepatente zu erreichen.
Mfg Thomas
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Thomas
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