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Bruno Kramm klagt als Musiker gegen die Gema
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Bruno Kramm klagt als Musiker gegen die Gema
Der Urheberrechtsexperte der Piratenpartei und als Musiker aktive Bruno Kramm will gegen die Gema Klage erheben. Ziel ist, dass die Gema keine Zahlungen für Kramms Stücke an Musikverlage leistet.
Bruno Kramm, der in den vergangenen Monaten vor allem als Bundesbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei in Erscheinung trat, ist mit diesem Thema eng vertraut: Seit den 1980er Jahren ist er als Musiker in der Gothic-Szene aktiv. Sein bekanntestes Projekt trägt den Namen "Das Ich", bei dem der Sänger Stefan Ackermann die Texte beisteuerte.
Die beiden Musiker haben angekündigt, am heutigen Montag, dem 28. Januar 2013, beim Berliner Landgericht Klage gegen die Gema einzureichen. Sie wollen erreichen, dass die Gema die Einnahmen durch Nutzung der Werke von "Das Ich" nicht mehr an Musikverlage ausschüttet. Anders als vielfach vermutet, verteilt die Gema nämlich die Nutzungsgebühren wie bei Sendungen oder Aufführungen sowie die Gebühren für die Vervielfältigung von Tonträgern nicht nur an Komponisten und Textdichter.
Je nach Art der Nutzung werden 33 bis 40 Prozent des ausgeschütteten Betrags an Musikverlage ausgeschüttet, der Rest geht an die Künstler. Die hohen Anteile stammen noch aus Zeiten, wo die Verlage mit gedruckten Noten viel Geld verdienten. Kramm hält die Anteile für nicht mehr gerechtfertigt und verlangt die von der Gema an die Verlage ausgeschütteten Beträge mitsamt Zinsen zurück. Stefan Ackermann klagt mit, weil er als Texter ebenfalls an den Ausschüttungen beteiligt ist, auch von diesen geht ein Teil an die Verlage.
Eine ähnliche Klage gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort, welche die Rechte von Autoren und Verlagen wahrnimmt, war 2012 erfolgreich, ging jedoch in Berufung. Auch dabei wandte sich ein Urheber gegen den Anteil an den VG-Wort-Ausschüttungen, die Verlage erhalten.
Bruno Kramm, der in den vergangenen Monaten vor allem als Bundesbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei in Erscheinung trat, ist mit diesem Thema eng vertraut: Seit den 1980er Jahren ist er als Musiker in der Gothic-Szene aktiv. Sein bekanntestes Projekt trägt den Namen "Das Ich", bei dem der Sänger Stefan Ackermann die Texte beisteuerte.
Die beiden Musiker haben angekündigt, am heutigen Montag, dem 28. Januar 2013, beim Berliner Landgericht Klage gegen die Gema einzureichen. Sie wollen erreichen, dass die Gema die Einnahmen durch Nutzung der Werke von "Das Ich" nicht mehr an Musikverlage ausschüttet. Anders als vielfach vermutet, verteilt die Gema nämlich die Nutzungsgebühren wie bei Sendungen oder Aufführungen sowie die Gebühren für die Vervielfältigung von Tonträgern nicht nur an Komponisten und Textdichter.
Je nach Art der Nutzung werden 33 bis 40 Prozent des ausgeschütteten Betrags an Musikverlage ausgeschüttet, der Rest geht an die Künstler. Die hohen Anteile stammen noch aus Zeiten, wo die Verlage mit gedruckten Noten viel Geld verdienten. Kramm hält die Anteile für nicht mehr gerechtfertigt und verlangt die von der Gema an die Verlage ausgeschütteten Beträge mitsamt Zinsen zurück. Stefan Ackermann klagt mit, weil er als Texter ebenfalls an den Ausschüttungen beteiligt ist, auch von diesen geht ein Teil an die Verlage.
Eine ähnliche Klage gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort, welche die Rechte von Autoren und Verlagen wahrnimmt, war 2012 erfolgreich, ging jedoch in Berufung. Auch dabei wandte sich ein Urheber gegen den Anteil an den VG-Wort-Ausschüttungen, die Verlage erhalten.
Mfg Thomas
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Thomas - Administrator
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