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Neue GEZ wird Schwarzseher nicht rückwirkend verfolgen


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Neue GEZ wird Schwarzseher nicht rückwirkend verfolgen

Unread postby Thomas » Tue 30. Oct 2012, 01:39

Wer bisher GEZ-Gebühren boykottiert hat, muss sie nicht nachzahlen, wenn ab dem 1. Januar 2013 die neue Gebühr des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" fällig wird - obwohl die Behörde die Daten der Einwohnermeldeämter abfragen darf.

Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, hat der Nachrichtenagentur dapd erklärt, dass mit dem neuen Rundfunkbeitrag ab Januar 2013 keine Rückforderungen an GEZ-Boykotteure verbunden sein werden. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ), die künftig "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißen wird, darf die Daten mit den Einwohnermeldeämtern abgleichen. Eicher erklärte, Schwarzseher müssten dennoch keine Rückforderungen fürchten. Neue Forderungen würden nur bis zum 1. Januar 2013 rückwirkend eingetrieben. Auch die Daten der Vermieter würden erst einmal nicht abgefragt.

GEZ-Sprecherin Nicole Hurst sagte im Juli 2012: "Wir sind jetzt schon gesetzlich berechtigt, Änderungsdaten von den Einwohnermeldeämtern zu bekommen. Zu bestimmten Stichtagen erhalten wir die Daten der Einwohnermeldeämter. Das sind dann die aktuellsten Daten."

Der nordrhein-westfälische Landesdatenschützer Ulrich Lepper hatte erklärt: "Wegen dieser Umstellung wird gemäß Paragraf 14, Absatz 9, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, ein Stichtag festgelegt, zu dem im Verlauf der Jahre 2012/2013 einmalig die oben aufgeführten Melderegisterdaten und frühere Namen aller volljährigen Personen an die zuständige Landesrundfunkanstalt, beziehungsweise die GEZ, übermittelt werden." Übermittelt werden Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- oder Auszugs, Familienstand sowie Sterbetag.

Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Die Höhe wird pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro liegen. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer bisher nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC zahlt, wird auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft. Diese Zahler hat die GEZ schon mit "Millionen Briefen" angeschrieben.

Die derzeitige Gebühren- und die künftige Beitragswelt seien unabhängig voneinander zu betrachten: Für die Rundfunkgebühr ist das Vorhandensein von Empfangsgeräten entscheidend, für den Rundfunkbeitrag ist die Wohnung der Anknüpfungspunkt.

Korrekt sei, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bei Schwarzsehern und -hörern keine rückwirkenden Forderungen für den Zeitraum vor der Umstellung geltend machen würden. Eicher sagte Golem.de:"Es geht dabei nicht darum, bisherige Schwarzseher und -hörer zu schonen, es ist vielmehr hochgradig aufwendig oder gar unmöglich zu beweisen, dass jemand vor mehreren Jahren tatsächlich Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten hat."

Grundsätzlich sei im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unter Paragraf 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 festgelegt, dass es im Ermessen der Landesrundfunkanstalten liege, ob sie beim Vermieter oder Eigentümer Auskunft über die Mieter verlangen. ARD, ZDF und Deutschlandradio würden diese Möglichkeit nicht wahrnehmen, auch wenn es das Gesetz erlaube, so Eicher. Vielmehr setzten die Rundfunkanstalten darauf, dass die Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.
Mfg Thomas
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Thomas
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