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Gericht urteilt: Teilweiser Kirchenaustritt unmöglich


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Gericht urteilt: Teilweiser Kirchenaustritt unmöglich

Unread postby Thomas » Thu 27. Sep 2012, 01:33

Ein Kirchenaustritt ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur ohne Wenn und Aber möglich. Einen Teil-Austritt, der nur darauf abzielt, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, aber in der Glaubensgemeinschaft zu bleiben, kann es nicht geben.

Ein Kirchenaustritt ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur ohne Wenn und Aber möglich. Einen Teil-Austritt, der nur darauf abzielt, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, aber in der Glaubensgemeinschaft zu bleiben, kann es nicht geben.

Wer Mitglied ist, von dem muss der Staat Steuern eintreiben.

Als rein innerkirchliche Angelegenheit sahen die Leipziger Richter am Mittwoch, wie mit den Abtrünnigen dann umgegangen wird. Für die katholische Kirche hatte die Bischofskonferenz bereits vorige Woche klargestellt, dass sie einen Teil-Austritt nicht akzeptiert.

Verhandelt wurde der Fall des Freiburger «Kirchensteuer-Rebellen» Hartmut Zapp. Der emeritierte Kirchenrechtsprofessor hatte 2007 seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche als «Körperschaft öffentlichen Rechts» erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. Gleichzeitig bestand er darauf, weiter gläubiges und vollwertiges Mitglied der katholischen Kirche zu sein.

Für die Kirche ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Die deutschen Bischöfe machten - bestätigt vom Vatikan - unmissverständlich klar: Wer austritt, muss die Folgen tragen. Er kann keine Sakramente mehr empfangen, wird von kirchlichen Ämtern ausgeschlossen, und auch eine kirchliche Beerdigung kann ihm verwehrt werden. 2011 sind in Deutschland mehr als 126 000 Menschen aus der katholischen Kirche ausgetreten - das bedeutet auch Einbußen bei der Kirchensteuer.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass Zapp aus staatskirchenrechtlicher Sicht eindeutig aus der Kirche ausgetreten ist. Der Zusatz «Körperschaft des öffentlichen Rechts» sei völlig unerheblich. An dieser Formulierung hatte sich das Erzbistum Freiburg gestört und deswegen Zapps Austrittserklärung nicht akzeptiert.

«Das ist ein Austritt ohne Wenn und Aber», sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann. Wie die Kirche jetzt mit Zapp umgehe, ob sie ihn vielleicht doch weiter als Mitglied akzeptiere, sei nicht Sache staatlicher Stellen. «Im Grunde bedeutet das Urteil, dass wir den Ball zurückgespielt haben zu einer kirchenrechtlichen Auseinandersetzung», sagte Neumann.

Sowohl Zapp als auch das Erzbistum Freiburg werteten das Urteil als Erfolg. Er freue sich und sehe der Auseinandersetzung mit dem Bischof zuversichtlich entgegen, sagte der 73-jährige Zapp und betonte: «Ich betrachte mich nach wie vor als Glied der römisch-katholischen Kirche.»

Auch Michael Himmelsbach, Vertreter der Erzdiözese Freiburg, bezeichnete das Urteil als «sehr erfreulich»: «Es schafft Rechtsklarheit. Ein Austritt ist eine Abwendung von der Glaubensgemeinschaft. Der Kirchenaustritt light ist gescheitert.»

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, sah sich durch das Urteil in seiner Linie bestätigt. «Die Kirche ist eine Gemeinschaft des Glaubens, die in Deutschland als Körperschaft öffentlichen Rechts existiert. Beides kann man nicht trennen», sagte er am Rande der Herbstversammlung der Bischöfe in Fulda. Die Reformbewegung «Wir sind Kirche», die das bischöfliche Dekret zum Kirchenaustritt kritisiert hatte, sah noch Unklarheiten. Die innerkirchlichen Fragen seien nicht aus der Welt.
Mfg Thomas
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Thomas
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