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Schäuble will Steuerfreiheit für Freiwilligendienste streich


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Schäuble will Steuerfreiheit für Freiwilligendienste streich

Unread postby Thomas » Thu 8. Mar 2012, 12:41

Mit seinem Vorstoß für eine Besteuerung der Freiwilligendiensten hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Sturm der Entrüstung auch im Regierungslager ausgelöst. Verteidigungs-, Familien - und Finanzpolitiker von Union und FDP lehnten den Plan am Mittwoch einhellig ab.

Verteidigungsminister Thomas de Maizière und Familienministerin Kristina Schröder (beide CDU) kündigten Widerstand an.

Auch Wohlfahrts- und Soldatenverbände reagierten empört. Schäuble will die Steuerfreiheit für den freiwilligen Wehrdienst und den zivilen Bundesfreiwilligendienst streichen, um eine Gleichbehandlung mit anderen Einkünften zu erreichen. Die finanziellen Auswirkungen für die 55 000 Betroffenen wären allerdings begrenzt.

Das Verteidigungsministerium geht von durchschnittlich 65 Euro im Monat für die 20 000 Wehrdienstleistenden aus, die zwischen 777 und 1146 Euro verdienen. Soldaten mit Kindern würden nach den Plänen Schäubles allerdings zusätzlich 1104 Euro Kindergeld pro Jahr erhalten und unter dem Strich besser wegkommen.

Auf die rund 37 000 Beschäftigten im Bundesfreiwilligendienst hätte die von Schäuble geplante Neuregelung kaum Auswirkungen. Hier sind maximal 336 Euro Taschengeld vorgesehen. Nach Angaben des Familienministeriums würde die Steuerpflicht «in weit über 90 Prozent der Fälle» keine Auswirkungen haben, weil der steuerliche Freibetrag von rund 8000 Euro nicht überschritten wird.

Verteidigungsministerium und Bundeswehr hatten nach dem Aussetzen der Wehrpflicht auch mit dem Vorteil der Steuerfreiheit für den freiwilligen Dienst geworben. De Maizière (CDU) will an der Begünstigung festhalten. Das Ministerium rechtfertigt die Sonderbehandlung damit, dass es sich um einen freiwilligen Dienst an der Gesellschaft und um eine Ausnahme handele.

Ähnlich argumentierten zahlreiche Koalitionspolitiker. «Ich glaube, dass der Vorschlag, die freiwillig Wehrdienstleistenden und die Bundesfreiwilligendienstleistenden zu besteuern, nicht im Bundesgesetzblatt erscheinen wird», sagte der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Michael Meister (CDU). Der Vorschlag «konterkariert die Absicht, das freiwillige Engagement für soziale Dienste und die Bundeswehr zu fördern.»

CSU-Chef Horst Seehofer sagte, von solchen Vorschlägen halte er gar nichts. «Wir haben auf Seite eins des Koalitionsvertrags stehen: Die Steuerbürger werden entlastet.» Die FDP-Verteidigungsexpertin Elke Hoff kritisierte: «Diese Maßnahme macht den freiwilligen Wehrdienst zusätzlich unattraktiv.» Auch die SPD befürchtet, dass freiwilliges Engagement dadurch abgewürgt würde. Wohlfahrtsverbände, Bundeswehr- und Reservistenverband protestierten ebenfalls einhellig gegen Vorstoß Schäubles.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, es handele sich bisher lediglich um einen Referentenentwurf, der nun zwischen den Ressorts abgestimmt werde. Ende April soll das Kabinett entscheiden.

In der Vergangenheit waren der Sold von Wehrpflichtigen und Bezüge von Zivildienstleistenden steuerfrei. Daran wurde zunächst auch nicht gerüttelt, als die Wehrpflicht im Sommer vergangenen Jahres ausgesetzt und der freiwillige Wehrdienst sowie der Bundesfreiwilligendienst eingeführt wurden.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz wurde jedoch ein Prüfauftrag verankert. «Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit ist eine Steuerfreiheit beim Freiwilligen Wehrdienst nicht gerechtfertigt», begründet das Finanzministerium seine Pläne. «Auch angesichts der langen Dauer des vorgesehenen Freiwilligen Wehrdienstes von bis zu 23 Monaten und der doch beachtlich hohen Bezüge liegt eine auf die Einkünfteerzielung ausgerichtete übliche Berufstätigkeit vor, die der regelmäßigen Besteuerung (...) unterliegen muss», heißt es weiter.

Im Kern geht es dem Finanzministerium darum, freiwillig Wehrdienstleistende nicht besser zu behandeln als beispielsweise Geringverdiener. Die künftige Berücksichtigung von Kindern kostet den Staat laut dem Referentenentwurf 2013 rund 30 Millionen Euro und den Folgejahren jeweils 15 Millionen Euro.
Mfg Thomas
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Thomas
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