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Blauer Dunst beschäftigte oberstes Gericht
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Blauer Dunst beschäftigte oberstes Gericht
Der blaue Dunst in Kneipen hat den Bayerischen Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr gleich mehrfach beschäftigt. Nach dem Urteil der obersten Richter in München blieb das Rauchen in einer Zigarren-Lounge in Nürnberg verboten. Ein Wasserpfeifen-Café in München durfte die Shishas dagegen weiter anbieten - solange sie nur mit getrockneten Früchten und nicht mit Tabak gefüllt sind.
Insgesamt schloss das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch im vergangenen Jahr 168 Verfahren ab; 175 gingen neu ein. (Quelle: München (dpa/lby))
Insgesamt schloss das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch im vergangenen Jahr 168 Verfahren ab; 175 gingen neu ein. (Quelle: München (dpa/lby))
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