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Islamgegner Wilders erneut vor Gericht
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Islamgegner Wilders erneut vor Gericht
Rund drei Monate nachdem sein erster Prozess wegen mutmaßlicher Anstachelung zum Hass auf Muslime geplatzt ist, steht der niederländische Islamgegner Geert Wilders erneut vor Gericht. Das Verfahren wurde am Montag in Amsterdam mit neuen Richtern wiederaufgenommen.
Wilders werden neben Hetze auch Diskriminierung und Beleidigung vorgeworfen, weil er den Islam als «faschistische Ideologie» und dessen Propheten als «Mörder und Pädophilen» bezeichnet sowie den Koran mit Hitlers «Mein Kampf» verglichen hat. Wilders macht geltend, er habe nichts als die Wahrheit gesagt.
Zudem wirft der 47-jährige Chef der populistischen Partei für Freiheit (PVV) der Justiz vor, einen Schauprozess gegen ihn zu führen. Vor dem Amsterdamer Bezirksgericht finde nun «der zweite Teil eines politischen Prozesses» statt, erklärte Wilders am Montag im Kurzmitteilungsdienst Twitter. Ihm gehe es «um die Verteidigung der Meinungsfreiheit von uns allen».
Rechtsanwalt Bram Moszkowicz erklärte, Wilders' Kritik am Islam sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und würde sich zudem nach Ansicht von Experten auf Fakten stützen. So hätten Sachkundige festgestellt, dass es im Koran sogar mehr Aufrufe zum Hass auf Juden gebe als in Hitlers «Mein Kampf».
Neben Korankennern möchte der Anwalt auch den islamischen Fundamentalisten Mohammed Bouyeri als «Erfahrungszeugen» befragen. Bouyeri hatte 2004 den niederländischen Regisseur und Islamkritiker Theo van Gogh auf offener Straße in Amsterdam ermordet. Er wurde dafür zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In seinem Prozess hatte Bouyeri keinerlei Reue gezeigt. Seine Befragung als Zeuge war im ersten Anlauf von den Richtern abgelehnt worden.
Der erste Versuch, Wilders zur Rechenschaft zu ziehen war Ende Oktober 2010 gescheitert, als eine Berufungskammer das Gericht auf Antrag der Verteidigung für befangen erklärte und die Einsetzung neuer Richter anordnete. Moszkowicz hatte erklärt, der Vorsitzende Richter habe versucht, einen Islam-Sachverständigen bei einem Essen von der Richtigkeit der Anklage zu überzeugen.
Der Befangenheitsantrag hatte Prozessbeobachter insofern verwirrt, als kurz zuvor sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch für Wilders gefordert hatte. Die umstrittenen Äußerungen des Politikers könnten zwar Muslime verletzt haben, sie erfüllten aber nicht den Tatbestand der Anstiftung zum Hass gegen Muslime oder zu deren Diskriminierung, erklärte die Anklagevertretung seinerzeit.
Wilders stützt mit seiner Partei die Minderheitsregierung in Den Haag. Das Kabinett aus Rechtsliberalen und Christdemokraten hat sich als Gegenleistung in einem Duldungsvertrag mit der PVV bereit erklärt, darauf hinzuwirken, dass die Zuwanderung muslimischer und anderer nichtwestlicher Ausländer in die Niederlande um 50 Prozent reduziert wird. (Quelle: Amsterdam (dpa/lby))
Wilders werden neben Hetze auch Diskriminierung und Beleidigung vorgeworfen, weil er den Islam als «faschistische Ideologie» und dessen Propheten als «Mörder und Pädophilen» bezeichnet sowie den Koran mit Hitlers «Mein Kampf» verglichen hat. Wilders macht geltend, er habe nichts als die Wahrheit gesagt.
Zudem wirft der 47-jährige Chef der populistischen Partei für Freiheit (PVV) der Justiz vor, einen Schauprozess gegen ihn zu führen. Vor dem Amsterdamer Bezirksgericht finde nun «der zweite Teil eines politischen Prozesses» statt, erklärte Wilders am Montag im Kurzmitteilungsdienst Twitter. Ihm gehe es «um die Verteidigung der Meinungsfreiheit von uns allen».
Rechtsanwalt Bram Moszkowicz erklärte, Wilders' Kritik am Islam sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und würde sich zudem nach Ansicht von Experten auf Fakten stützen. So hätten Sachkundige festgestellt, dass es im Koran sogar mehr Aufrufe zum Hass auf Juden gebe als in Hitlers «Mein Kampf».
Neben Korankennern möchte der Anwalt auch den islamischen Fundamentalisten Mohammed Bouyeri als «Erfahrungszeugen» befragen. Bouyeri hatte 2004 den niederländischen Regisseur und Islamkritiker Theo van Gogh auf offener Straße in Amsterdam ermordet. Er wurde dafür zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In seinem Prozess hatte Bouyeri keinerlei Reue gezeigt. Seine Befragung als Zeuge war im ersten Anlauf von den Richtern abgelehnt worden.
Der erste Versuch, Wilders zur Rechenschaft zu ziehen war Ende Oktober 2010 gescheitert, als eine Berufungskammer das Gericht auf Antrag der Verteidigung für befangen erklärte und die Einsetzung neuer Richter anordnete. Moszkowicz hatte erklärt, der Vorsitzende Richter habe versucht, einen Islam-Sachverständigen bei einem Essen von der Richtigkeit der Anklage zu überzeugen.
Der Befangenheitsantrag hatte Prozessbeobachter insofern verwirrt, als kurz zuvor sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch für Wilders gefordert hatte. Die umstrittenen Äußerungen des Politikers könnten zwar Muslime verletzt haben, sie erfüllten aber nicht den Tatbestand der Anstiftung zum Hass gegen Muslime oder zu deren Diskriminierung, erklärte die Anklagevertretung seinerzeit.
Wilders stützt mit seiner Partei die Minderheitsregierung in Den Haag. Das Kabinett aus Rechtsliberalen und Christdemokraten hat sich als Gegenleistung in einem Duldungsvertrag mit der PVV bereit erklärt, darauf hinzuwirken, dass die Zuwanderung muslimischer und anderer nichtwestlicher Ausländer in die Niederlande um 50 Prozent reduziert wird. (Quelle: Amsterdam (dpa/lby))
Mfg Thomas
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