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Müssen Atom-Konzerne nun 26 Milliarden in Fonds zahlen?

New postby Thomas » Wed 27. Apr 2016, 13:33

Aktuellen Informationen nach sollen die vier Atomkonzerne für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls nun in einen Staatsfonds wesentlich mehr einzahlen als bisher angenommen. Von den Energiekonzernen Eon, RWE, EnBW und Vattenfall wurden bisher 20 bis 21 Milliarden Euro geboten, doch die von der Bundesregierung eingesetzte Atom-Kommission fordert nun eine Zahlung von 23 bis 26 Milliarden Euro in einen geplanten öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Entsorgungskosten. Auf diese Weise würden die Konzerne zwar das Haftungsrisiko für die Entsorgung los werden, allerdings für den Rückbau der Atomkraftwerke wären sie weiterhin verantwortlich. In Branchen-Kreisen geht man davon aus, dass RWE allerdings nicht mehr zahlen könne.

Die Kommissionschefs Jürgen Trittin (Grüne), Ole von Beust (CDU) und Matthias Platzeck (SPD) wollten sich am Montag erneut mit den Konzernchefs treffen. Derzeit ist eine Einigung noch nicht offiziell, aktuelle Gerüchten nach soll man sich auf 26 Milliarden geeinigt haben. Heute, Mittwoch den 27.04.2016, soll angeblich über einen Risikoaufschlag verhandelt werden; des Weiteren soll man sich auf 23,34 Milliarden Euro geeinigt haben. Weiterhin ist fraglich, ob die Rücklagen der Konzerne ausreichen; zuletzt soll über eine Ratenzahlung verhandelt worden sein.

Derzeit zögern die Konzerne sich auf den Entsorgungskonsens einzulassen, da sie im Gegenzug auch die Klagen gegen den Atomausstieg zurückziehen sollen. Das Verfassungsgericht befasst sich derzeit mit einer Beschwerde von Eon, RWE und Vattenfall. Vattenfall klagt zudem vor einem US-Schiedsgericht gegen Deutschland; hierbei soll es sich um mehrere Milliarden Eure gehen. Im Jahr 2022 soll das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet werden. Derzeit ist jedoch noch nicht geklärt wie viel die Entsorgung und der Rückbau effektiv kosten wird und ob die Energiekonzerne überhaupt die Kosten tragen können. Mit dem Staatsfond soll verhindert werden, dass das Haftungsrisiko auf die Steuerzahler übergeht.
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