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Apples Entsperrgesten-Patent für ungültig erklärt

New postby Thomas » Mon 8. Apr 2013, 20:43

Das Bundespatentgericht hat Apples Patent zum Entsperren des Bildschirms für nichtig erklärt. Das Patent stelle keine technische Lösung dar, begründete das Gericht seine Entscheidung. Apple hatte wegen des Patents unter anderem Motorola und Samsung verklagt.

Apples Patent zum Entsperren des Touchscreens wurde vom Bundespatentgericht für nichtig erklärt, berichtet das Foss-Patents-Blog. Apple hatte unter anderem Motorola und Samsung verklagt, weil sie gegen dieses Patent verstoßen haben sollen. Im Rahmen dieser Verfahren hatten die zuständigen Gerichte eine Prüfung der Gültigkeit von Apples Patent beantragt.

Bei Smartphones und Tablets mit kapazitiven Touchscreens gibt es üblicherweise Entsperrgesten, um nach dem Entsperren auf die Inhalte des Geräts zugreifen zu können. Mit den Entsperrgesten soll verhindert werden, dass sich das Gerät ungewollt etwa in der Hosentasche einschaltet. Denn nach dem Druck auf den Einschalter muss erst das Display freigegeben werden.

In dem Verfahren ging es um das Europapatent EP1964022 mit dem Titel "Unlocking a device by performing gestures on an unlock image", das nun für nichtig erklärt wurde. Apple hat die Möglichkeit, vor dem Bundesgerichtshof in Berufung zu gehen. Noch ist nicht bekannt, ob Apple diesen Weg einschlagen wird oder darauf verzichtet. Denn die meisten Nicht-iOS-Geräte nutzen bereits gänzlich andere Entsperrgesten.

Während die Entsperrgeste von iOS so funktioniert, dass der Nutzer in einem vordefinierten Bereich von links nach rechts wischen muss, erlauben Hersteller anderer Geräte oftmals mehr Varianten. So können viele Geräte entsperrt werden, indem in irgendeine Richtung gewischt wird. Bei anderen Geräten läuft die Entsperrung, indem an beliebiger Stelle nach oben oder unten gewischt wird. Als andere Möglichkeit muss der Nutzer einen Moment auf den Touchscreen drücken, um Zugriff auf das Gerät zu erlangen.
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