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Auslieferung von Dotcom in die USA wahrscheinlicher

New postby Thomas » Fri 1. Mar 2013, 18:18

Dotcom muss eine Niederlage im Auslieferungsverfahren an die USA hinnehmen. Die USA sollten in Neuseeland alle Beweise im Fall Megaupload vorlegen, doch es sei allein die Entscheidung des "ersuchenden Staates, welche Informationen" eingereicht würden, so das Gericht.

Ein neuseeländisches Gericht hat am 1. März 2013 gegen Kim Dotcom und zugunsten des FBI entschieden. Das berichtet der New Zealand Herald. Damit muss das FBI nach Ansicht des Court of Appeal nicht zuerst alle Beweise gegen Dotcom vorlegen, bevor das Auslieferungsverfahren weitergehen kann.

Es sei allein die Entscheidung des "ersuchenden Staates, welche Informationen" vorgelegt würden, so das Gericht. Der Auckland District Court hatte im Mai 2012 zugunsten von Dotcom entschieden. Die Entscheidung war vom High Court Auckland bestätigt worden.

Dotcom twitterte, dass seine Anwälte die heutige Entscheidung vor dem High Court anfechten würden. Er sei zwar enttäuscht von der Entscheidung, schlafe aber dennoch ruhig in der kommenden Nacht.

Richterin Helen Winkelmann vom New Zealand High Court hatte erklärt, dass die Offenlegung Grundlage für eine rechtmäßige Anhörung über Dotcoms Auslieferung sei. Veröffentlicht werden müssten auch Dokumente zu verdeckten Aktionen des FBI gegen Dotcom, so Bloomberg. Im Mai 2012 hatte ein neuseeländisches Gericht geurteilt, dass das FBI das Material offenlegen muss.

Dotcom und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 verhaftet und warten auf ein Auslieferungsverfahren. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen. Dotcom ist auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben. Dem 39-Jährigen droht eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte und Geldwäsche.
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