
Das Urteil könnte Folgen für die gesamte Branche haben.
Vor dem Landgericht hatte Böttrich-Merdjanowa mit ihrer Klage gegen Bayerischen und Westdeutschen Rundfunk auf Namensnennung als Urheberin im März 2010 weitgehend Recht bekommen (AZ 21 O 11590/09). Gegen das Urteil waren beide Sender in Berufung gegangen. «Es geht hierbei um Rechtsfragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und von noch keinem Gericht geklärt worden sind», sagte ein BR-Sprecher. (Quelle: München (dpa/lby))



