by Thomas » Thu 27. Sep 2012, 01:02
Im Streit um Hygiene-Standards haben zwei Backshops in München einen Erfolg verbucht. Das Verwaltungsgericht wies am Mittwoch Bescheide des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zurück, wonach die Backshops sogenannte Rücklegesperren einzubauen hätten.
Im Streit um Hygiene-Standards haben zwei Backshops in München einen Erfolg verbucht. Das Verwaltungsgericht wies am Mittwoch Bescheide des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zurück, wonach die Backshops sogenannte Rücklegesperren einzubauen hätten. Diese sollten verhindern, dass Kunden Brezn oder Semmeln erst anfassen und dann wieder zurücklegen. Die beiden Backshops hatten gegen die Bescheide geklagt.
Die Betreiber kritisierten, eine solche Sperre bedeute einen hohen Aufwand und enorme Kosten. Die Vorgabe widerspreche außerdem dem Prinzip der Selbstbedienung. Eine schriftliche Begründung für das Urteil lag zunächst noch nicht vor.